Akti­on des Bür­ger­fo­rums Eber­mann­stadt: „ROTE KAR­TE FÜR DIE STRABS“

Kar­ten reich­ten nicht – Akti­on war ein Voll­tref­fer – Kar­ten wur­den nachgedruckt

Das Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt star­te­te die Akti­on „ROTE KAR­TE FÜR DIE STRABS“ am 23.11.2017 mit 2500 Kar­ten und ließ nun noch­mals 2500 Kar­ten nachdrucken.

Seit der Ver­ab­schie­dung der Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung (STRABS) in Eber­mann­stadt kämpft das Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt gegen die Fol­gen der unge­rech­te­sten gesetz­li­chen Rege­lung Bay­erns. Kon­kret geht es immer noch um die prak­ti­schen Fol­gen der Art 5 Abs. 1 Satz 3 und Art 5b des Baye­ri­schen Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes (KAG). Gera­de auch das Ver­hal­ten der Stadt­ver­wal­tung von Eber­mann­stadt und des Land­rats­am­tes Forch­heim bestär­ken uns ange­sichts der immensen finan­zi­el­len Bela­stung der betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in der Erkennt­nis, dass die­ses Gesetz end­lich abge­schafft wer­den muss.

Das Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt begrüßt daher aus­drück­lich den Vor­stoß der Frei­en Wäh­ler und der FDP, die das The­ma Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung erneut auf­ge­grif­fen haben. Der gesam­te Lan­des­vor­stand der FDP Bay­ern unter­stützt mitt­ler­wei­le unse­re Akti­on „ROTE KAR­TE FÜR DIE STRABS“. Hubert Aiwan­ger der Freie Wäh­ler Chef hat eine erhal­te­ne „ROTE KAR­TE FÜR DIE STRABS“ sogar auf sei­ner Face­book­sei­te gepo­stet. Bay­ern­weit, ja sogar bun­des­weit wird der Unmut über die­ses unge­rech­te Gesetz immer größer.

Unse­rer Akti­on haben sich mitt­ler­wei­le die bür­ger-in-not Schwar­zen­bruck, FDP Bux­te­hu­de, SPD Glas­hüt­ten, BI Hohen­lin­den, BI Frei­sing, BI Land­kreis Dach­au, Her­zo­ge­gen­strabs Her­zo­gen­au­rach und wei­te­re angeschlossen.

Mit unse­rer Akti­on “ROTE KAR­TE FÜR DIE STRABS” möch­ten wir die Poli­tik ermu­ti­gen, sich für unser Anlie­gen und die dar­aus fol­gen­den Nöte der Bür­ger einzusetzen.

In die­sem Zusam­men­hang muss auch eine poli­ti­sche Lösung für die­je­ni­gen gefun­den wer­den, die bereits auf Basis von loka­len Sat­zun­gen zur STARBS ver­an­lagt, ja abkas­siert wor­den sind. Auch bedarf es einer Lösung für die­je­ni­gen, deren Stas­sen­aus­baubei­trags­be­scheid sich noch im Rechts­be­helfs­ver­fah­ren befindet.

Wenn es legi­tim sein soll, auch rück­wir­kend für Maß­nah­men zah­len zu müs­sen, die bis zu 20 Jah­re zurück lie­gen, dann muss es auch legal sein, daß die Bür­ger die bereits bezahlt haben, ihr Geld zurück bekommen.

Das Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt bit­tet alle Bür­ger um Unter­stüt­zung. Alle des­halb, da durch die Stich­tags­re­ge­lung des Art 5a Absatz 7 Satz 2 KAG die Gemein­den nach dem 01.04.2021 für Maß­nah­men der Erneue­rung und Ver­bes­se­rung nach der STRABS, Bei­trä­ge auch von den­je­ni­gen ver­lan­gen kön­nen – oder nach der Les­art der Ver­wal­tun­gen „müs­sen“ -, die bereits Erschlie­ßungs­ko­sten bezahlt haben.

Unter­stüt­zen Sie unse­re Akti­on wei­ter­hin durch das Ver­sen­den von ROTEN KARTEN!
Es sind wie­der genü­gend ROTE KAR­TEN vor­rä­tig. Wenn Sie 10 Kar­ten ver­sen­den, kostet Sie dies gera­de ein­mal 4,50 € Por­to. Ange­sichts von bis zu fünf­stel­li­gen Stra­ßen­aus­baubei­trä­gen ein mit Sicher­heit gut ange­leg­tes Geld.
Ver­sen­den sie mit Ihrer Weih­nachts­post doch auch ein paar ROTE KARTEN.
Nur gemein­sam sind wir stark.

Das Bür­ger­fo­rum bedankt sich für die wei­te­re Unterstützung!

Bür­ger­fo­rum Ebermannstadt
Tho­mas Dorscht
1. Vorsitzender

Rote Kar­ten und Adress­li­sten kön­nen kosten­los abge­holt wer­den bei:

  • Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt , Bastei­bräu­gas­se 2, Eber­mann­stadt ab 18.00 Uhr
  • Buch­hand­lung Frän­ki­sche Schweiz, Ebermannstadt
  • ERGO Ver­si­che­rungs­agen­tur Peter Strie­gel, Ebermannstadt
  • Gast­hof Resen­görg, Ebermannstadt
  • Gast­hof Zur Post , Ebermannstadt
  • Kanz­lei Dorscht, Ebermannstadt
  • Kro­nen Apo­the­ke, Ebermannstadt
  • La Locan­da da Arturo, Ebermannstadt
  • Lothars SPORTECKE, Ebermannstadt
  • Raum­aus­stat­ter Hell­dör­fer, Ebermannstadt
  • A13, Eber­mann­stadt
  • Früch­te­haus Kohl­mann, Ebermannstadt

Das Bür­ger­fo­rum Eber­mann­stadt ist ein ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein mit dem Zweck, sei­nen Mit­glie­dern kom­mu­nal­po­li­ti­sche Infor­ma­tio­nen zu ver­mit­teln, ohne ver­pflich­ten­de Ein­fluss­nah­me auf die Sach­po­li­tik der ein­zel­nen Mit­glie­der zu neh­men und die Inter­es­sen und Rech­te ihrer Mit­glie­der auf die­ser Grund­la­ge nach außen zu wah­ren und zu för­dern. Wei­ter­hin ist es Zweck des Ver­eins, sich an Wah­len zu betei­li­gen, um aktiv durch Mit­ar­beit in der Gemein­de­ver­tre­tung an der Erfül­lung kom­mu­na­ler Auf­ga­ben mit­zu­wir­ken und das Wohl der Ein­woh­ner zu fördern.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: www​.buer​ger​fo​rum​-ebs​.de

Es gibt vie­le Grün­de die für eine Abschaf­fung sprechen:

  • Stra­ßen­aus­baubei­trä­ge sind ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko für Grund­stücks- und Wohnungseigentümer.
  • Men­schen im Ruhe­stand oder min­der­jäh­ri­ge Erben kön­nen die­se Beträ­ge kaum schultern.
  • Durch­gangs­stra­ßen – egal ob Kreis‑, Staats- oder Bun­des­stra­ßen – sind nicht betroffen.
    Wo ist da die Gleich­be­hand­lung der Bürger?
  • Die Erhe­bung von Stra­ßen­baubei­trä­gen ist weder sozi­al noch gerecht.
  • Stra­ßen sind, wie Kanä­le, All­ge­mein­gut, da sie auch von allen genutzt werden.
  • Die finan­zi­el­le Last darf nicht ein­sei­tig den Anlie­gern auf­er­legt werden.
  • Wo bleibt das Solidaritätsprinzip?
  • Fol­gen wir dem Bei­spiel von Mün­chens Ober­bür­ger­mei­ster Die­ter Rei­ter, der die Mün­che­ner Sat­zung abschaffte.
  • Rei­che Gemein­den mit rei­chen Bür­gern schaf­fen Sat­zun­gen ab, arme Gemein­den mit gro­ßen länd­lich beding­ten Flä­chen und schlech­te­rer finan­zi­el­ler Situa­ti­on müs­sen sie einführen.
  • In struk­tur­ar­men Gebie­ten über­schrei­ten die Stra­ßen­aus­baubei­trä­ge oft­mals den Wert der betrof­fe­nen Grund­stücke und Gebäude.
  • Kom­mu­nen müs­sen ihre Stra­ßen durch regel­mä­ßi­ge sach­ge­rech­te Aus­bes­se­rungs­ar­bei­ten in Ord­nung hal­ten, kom­men die­ser Ver­pflich­tung aber aus Kosten­grün­den häu­fig nicht nach. Die Fol­ge ist, daß die Stra­ße neu gebaut wer­den muss, was nach der STRABS als Neu­her­stel­lung oder Ver­bes­se­rung gilt und dann vom Anlie­ger zu bezah­len ist.
  • Das Land Ber­lin schafft die Sat­zung ab und zahlt den Betrof­fe­nen das Geld zurück.
  • Bay­ern schröpft sei­ne Bür­ger durch die STRABS und finan­ziert über den Län­der­fi­nanz­aus­gleich Städ­te wie Berlin.
  • Es ist unstrit­tig, dass die Beschä­di­gun­gen unse­rer Stra­ßen durch den Schwer­last­ver­kehr ver­ur­sacht wer­den. Der Schwer­last­ver­kehr besteht aus LKWs, Omni­bus­sen, Stadt­bus­sen, Auto­krä­nen, Lie­fer­wä­gen der Gene­ra­ti­on Inter­net sowie spe­zi­el­len Schwer­trans­por­ten von Gütern. All die­se Fahr­zeu­ge fah­ren für die Allgemeinheit.
  • Das Ver­ur­sa­cher­prin­zip wird durch die STRABS bewusst außer Kraft gesetzt.
  • Der Ver­ur­sa­cher von Stra­ßen­schä­den ist die All­ge­mein­heit und nicht der ein­zel­ne Haus­be­sit­zer der nicht ein­mal ein Auto besit­zen muss und nur zufäl­lig an der Orts­stra­ße wohnt.