MdB Lisa Badum kri­ti­siert Bam­ber­ger Gerichts­ur­teil zu Sexualstraftat

Nein heißt Nein – Neu­es Sexu­al­straf­recht muss ernst genom­men wer­den – Nur Geld­stra­fe für Chefarzt

Lisa Badum (Bünd­nis 90/​Die Grü­nen), Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für Bam­berg, kri­ti­siert das gestern gefäll­te Urteil des Land­ge­richts Bam­berg: Frau­en haben jah­re­lang dafür gekämpft, das alt­mo­di­sche Sexu­al­straf­recht in Deutsch­land zu refor­mie­ren. Frü­her gal­ten man­che sexu­el­len Über­grif­fe – wie das Grap­schen – nicht als Straf­tat. Und vor allem: End­lich spielt es für die Straf­bar­keit kei­ne Rol­le mehr, ob dem Opfer Gewalt ange­droht oder ange­wen­det wur­de und ob die­ses sich gewehrt hat. Ent­schei­dend ist, dass das Opfer die sexu­el­le Hand­lung nicht gewollt hat. Seit Juli 2016 gilt end­lich „Nein heißt Nein“.

Anwen­dung des neu­en Sexu­al­straf­rechts in Bam­ber­ger Prozess

In Bam­berg ist aktu­ell ein sexu­el­ler Über­griff vor Gericht ver­han­delt wor­den. Dies war einer der ersten Pro­zes­se bun­des­weit, bei dem das neue Sexu­al­straf­recht zur Anwen­dung zu kom­men hat­te. Die Frau berich­te­te davon, dass sie vom Ange­klag­ten zum Oral­ver­kehr gezwun­gen wor­den sei, obwohl sie dies deut­lich abge­lehnt habe. Der Anklag­te habe sei­ne Posi­ti­on als Vor­ge­setz­ter in die­ser Situa­ti­on aus­ge­nutzt. An der Rich­tig­keit der Anga­ben des Opfers bestand für das Gericht kein Zweifel.

Trotz Schuld des Ange­klag­ten wird nur Geld­stra­fe verhängt

Den­noch wur­de vom Gericht ledig­lich eine Geld­stra­fe für den Ange­klag­ten ver­hängt. Eine der Begrün­dun­gen: Die Hemm­schwel­le sei beim Ange­klag­ten her­ab­ge­setzt gewe­sen, da es zuvor schon sexu­el­le Kon­tak­te gege­ben habe. Wird eine Frau also zum Frei­wild, nur weil sie bei frü­he­ren sexu­el­len Kon­tak­ten ihre Ein­wil­li­gung gege­ben hat? Die­ses Urteil kann von vie­len Opfern wohl nur als Hohn emp­fun­den wer­den, die sich nach einem sexu­el­len Über­griff über­le­gen, ob sie die mit einer Anzei­ge ver­bun­de­nen Bela­stun­gen auf sich neh­men wol­len, und kann dazu füh­ren sie hier­von abzu­brin­gen. Das neue Sexu­al­straf­recht muss von den Gerich­ten ern­ster genom­men werden.