Im Bay­reu­ther Stadt­teil St. Geor­gen soll ein neu­es Misch­ge­biet entstehen

Die Plä­ne kön­nen zusam­men mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen ab 4. Dezem­ber im Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Im Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 4. Dezem­ber, die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Misch­ge­biet Insel/​Sophienkarree“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 12. Janu­ar kom­men­den Jah­res samt wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), zu den all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Im Bay­reu­ther Stadt­teil „St. Geor­gen“ süd­lich der Bahn­li­nie nach War­men­stein­ach zwi­schen der Insel- und Huge­not­ten­stra­ße sol­len ver­schie­de­ne neue Nut­zun­gen wie ein Senio­ren-/Pfle­ge­heim, ein Café, Wohn­ge­bäu­de sowie nicht stö­ren­des Gewer­be ange­sie­delt wer­den, die im Gesamt­pa­ket den städ­te­bau­li­chen Vor­stel­lun­gen für ein Misch­ge­biet ent­spre­chen. Es han­delt sich um einen Über­gangs­be­reich von St. Geor­gen zum Indu­strie- und Gewer­be­ge­biet St. Geor­gen West, gele­gen im Sanie­rungs­ge­biet St. Geor­gen und Insel.

Die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit, der Behör­den und son­sti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge erfolg­te in der Zeit von Ende Mai bis Mit­te Juni. Die dabei ein­ge­gan­ge­nen Äuße­run­gen wur­den im Stadt­rat Ende Okto­ber behan­delt, der den dar­aus resul­tie­ren­den Plan­än­de­run­gen zustimm­te. Nun erfolgt eine erneu­te Betei­li­gung der Öffentlichkeit.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.