Arbeits­agen­tur Bam­berg-Coburg: Sai­so­na­les Kurz­ar­bei­ter­geld sichert Beschäf­ti­gung im Winter

Brigitte Glos

Bri­git­te Glos

Online-Antrag ab sofort möglich

Sai­so­na­les Kurz­ar­bei­ter­geld kann gezahlt wer­den, wenn auf­grund der Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se, wegen eines sai­son­be­ding­ten Auf­trags­man­gels oder aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht gear­bei­tet wer­den kann. Anspruchs­be­rech­tigt sind Betrie­be des Bau­ge­wer­bes, des Gar­ten- und Land­schafts­baus, des Dach­decker­hand­werks sowie des Gerüstbaus.

Die Schlecht­wet­ter­zeit beginnt im Dezem­ber und endet im März. Für Betrie­be des Gerüst­baus kann Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld bereits ab Novem­ber gewährt wer­den. Die Höhe des Kurz­ar­bei­ter­gel­des rich­tet sich nach dem aus­ge­fal­le­nen Net­to­ent­gelt. Den Arbeit­ge­bern wer­den zudem als ergän­zen­de Lei­stung die Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung teil­wei­se erstat­tet. Die­se Rege­lung gilt jedoch nicht für Betrie­be des Gerüstbaus.

Bri­git­te Glos, Vor­sit­zen­de der Geschäfts­füh­rung der Arbeits­agen­tur Bam­berg-Coburg, erklärt: „Mit Hil­fe des Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­gel­des kön­nen Ent­las­sun­gen in den Win­ter­mo­na­ten ver­mie­den wer­den. Es freut mich, dass es immer mehr Arbeit­ge­ber nut­zen und damit den Arbeit­neh­mern auch in wit­te­rungs­ab­hän­gi­gen Bran­chen eine ganz­jäh­ri­ge Beschäf­ti­gung ermög­li­chen. Es mel­den sich bereits vor­sorg­lich erste Mit­ar­bei­ter von wit­te­rungs­ab­hän­gi­gen Betrie­ben. Wer­den sie arbeits­los, kann es sein, dass sie teil­wei­se von der Kon­kur­renz abge­wor­ben wer­den, da wir aus dem Bau­be­reich mitt­ler­wei­le auch Stel­len über die Win­ter­mo­na­te gemel­det bekommen.“

Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird vom Arbeit­ge­ber bean­tragt. Der Antrag kann ab sofort auch online gestellt werden.

Alle For­mu­la­re und Merk­blät­ter: https://​www​.arbeits​agen​tur​.de/​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​d​o​w​n​l​o​a​d​-​c​e​n​t​e​r​-​u​n​t​e​r​n​e​h​men

Infos zum Kurz­ar­bei­ter­geld unter der kosten­lo­sen Hot­line 0800 4 5555 00 (Arbeit­neh­mer) oder 0800 4 5555 20 (Arbeit­ge­ber).