För­der­pro­gramm „WeGe­bAU“ der Agen­tur für Arbeit Bamberg-Coburg

Symbolbild Bildung

Kon­ti­nu­ier­li­che beruf­li­che Wei­ter­bil­dung der eige­nen Mit­ar­bei­ter ist für jeden Arbeit­ge­ber eine wich­ti­ge Grund­la­ge, um mit Blick auf den sich ändern­den Arbeits­markt das erfor­der­li­che Fach­kräf­te­po­ten­zi­al auch für die Zukunft zu sichern. Das För­der­pro­gramm WeGe­bAU der Agen­tur für Arbeit soll hier zusätz­li­che Impul­se set­zen und ins­ge­samt die Beschäf­ti­gungs­chan­cen der Arbeit­neh­mer erhö­hen. Dar­über hin­aus trägt es zur Fach­kräf­te­si­che­rung für die Wirt­schaft bei.

Was kon­kret kann etwa ein Hand­werks­be­trieb von der Arbeits­agen­tur erwarten?

Tho­mas Herbst­som­mer vom Arbeit­ge­ber­ser­vice: „Unter­neh­men, die Fach­kräf­te suchen, soll­ten stets dar­an den­ken, dass in den eige­nen Mit­ar­bei­tern ein hohes Poten­ti­al zum Fach­ar­bei­ter steckt. Spe­zia­li­sier­te Ver­mitt­ler in unse­rem Arbeit­ge­ber­ser­vice ana­ly­sie­ren auf Wunsch das Mit­ar­bei­ter­po­ten­ti­al von klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben und schau­en, inwie­weit es bei­spiels­wei­se unter ange­lern­ten Mit­ar­bei­tern Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­kei­ten gibt. Wir zei­gen auf, wie die Unter­neh­men mit­tel- und lang­fri­stig geeig­ne­te Stra­te­gien für eine vor­aus­schau­en­de Wei­ter­bil­dungs­pla­nung ent­wickeln kön­nen. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ermög­licht das Son­der­pro­gramm WeGe­bAU uns auch, den Arbeit­ge­ber bei Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men ihrer Beschäf­tig­ten finan­zi­ell unter die Arme zu greifen.“

Wie sieht das kon­kret aus?

Herbst­som­mer: „Für die Teil­nah­me am Kurs und der damit ver­bun­de­nen Frei­stel­lung von der Arbeit erhält der Arbeit­ge­ber einen Zuschuss. Auch betrieb­li­che Umschu­lun­gen kön­nen finan­zi­ell unter­stützt wer­den, wenn der Arbeit­neh­mer sein bis­he­ri­ges Ent­gelt zur Exi­stenz­si­che­rung wei­ter erhält. Damit wird die Umschu­lung für die Unter­neh­men im Ver­gleich zu den Kosten einer Berufs­aus­bil­dung weit­ge­hend kostenneutral.“

Die För­der­mög­lich­kei­ten

1. Erlan­gen von Berufsabschlüssen

Gering­qua­li­fi­zier­te Beschäf­tig­te kön­nen alters­un­ab­hän­gig geför­dert wer­den, wenn sie

  • an Wei­ter­bil­dun­gen teil­neh­men, die direkt zu einem Berufs­ab­schluss (z.B. Her­an­füh­rung an Exter­nen­prü­fung, Umschu­lun­gen, etc.) führen.
  • sog. berufs­an­schluss­fä­hi­gen Teil­qua­li­fi­zie­run­gen (modu­la­re Berufs­aus­bil­dung) besuchen.
  • Die Grö­ße des Unter­neh­mens spielt kei­ne Rolle.

Soll­ten Wei­ter­bil­dungs­ko­sten bei einem Bil­dungs­trä­ger ent­ste­hen, so kön­nen wir die­se durch die Über­nah­me der Wei­ter­bil­dungs­ko­sten mit einen Bil­dungs­gut­schein voll­stän­dig för­dern. Arbeit­ge­ber, die Arbeit­neh­mer für die Teil­nah­me an einer o.g. Wei­ter­bil­dung unter Fort­zah­lung des Arbeits­ent­gelts frei­stel­len, kön­nen zudem einen Antrag auf Arbeits­ent­gelt­zu­schuss beantragen.

Gering­qua­li­fi­ziert in die­sem Sin­ne ist ein Beschäf­tig­ter, der ent­we­der kei­ne Aus­bil­dung hat oder sei­nem ursprüng­lich erlern­ten Beruf seit mehr als vier Jah­ren ent­frem­det ist.

2. För­de­rung von Arbeit­neh­mern in klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU)

Beschäf­tig­te, in Unter­neh­men bis 250 Mit­ar­bei­ter, kön­nen wir in Abhän­gig­keit vom Alter durch Über­nah­me antei­li­ger Wei­ter­bil­dungs­ko­sten för­dern, wenn die Maß­nah­me außer­halb des Betrie­bes durch­ge­führt wird und der Bil­dungs­trä­ger und die Maß­nah­me für die För­de­rung für die Agen­tur für Arbeit spe­zi­ell zer­ti­fi­ziert sind.

  • Beschäf­tig­te unter 45 Jah­ren kön­nen maxi­mal 50%,
  • Beschäf­tig­te über 45 Jah­ren kön­nen maxi­mal 75%
  • In Betrie­ben mit weni­ger als zehn Mit­ar­bei­tern 100%

der zer­ti­fi­zier­ten Wei­ter­bil­dungs­ko­sten durch einen Bil­dungs­gut­schein geför­dert werden.

Die ver­blei­ben­den 50% / bzw. 25% der Wei­ter­bil­dungs­ko­sten, sowie die vol­len Lohn­ko­sten (Schu­lungs­zeit = Arbeits­zeit) trägt der Arbeitgeber.

Herbst­som­mer: „Wich­tig ist, dass Sie recht­zei­tig vor Beginn einer Schu­lungs­maß­nah­me Kon­takt mit Ihrem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner vom Arbeit­ge­ber-Ser­vice auf­neh­men, in wel­chem Umfang eine geplan­te Wei­ter­bil­dung geför­dert wer­den kann.“

Ihre Ansprech­part­ner vom Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit Bam­berg- Coburg:

  • Bam­berg und Forchheim
    Tho­mas Herbst­som­mer Tel.: 0951 9128 863
    Mar­kus Götz Tel.: 0951 9128 873
  • Coburg
    Mela­nie Reiß­mann Tel.:09561 93 271
  • Lich­ten­fels
    Ursu­la Pech­told-Deh­ler Tel.: 09571 763 54
  • Kro­nach
    Frank Wies­mann Tel.: 09261 6002 28

oder via E‑Mail Bamberg-​Coburg-​.​Arbeitgeber@​arbeitsagentur.​de