Forch­heim: Kosten­lo­ses Par­ken in der Adventszeit

Die Stadt Forch­heim weist dar­auf hin, dass wäh­rend der Advents­zeit 2017 für bewirt­schaf­te­te Kurz­zeit­park­plät­ze in der Innen­stadt Forch­heims die Gebüh­ren­pflicht teil­wei­se auf­ge­ho­ben wird. In der Zeit vom Frei­tag, den 01. Dezem­ber bis Sonn­tag, den 24. Dezem­ber 2017 ent­fällt mon­tags bis frei­tags ab 17.00 Uhr die Gebüh­ren­pflicht für Kurz­zeit­park­plät­ze, d.h. ab 17.00 Uhr ist ein Ein­wurf in Park­uh­ren bzw. das Lösen eines Park­schei­nes aus einem Park­schein­au­to­ma­ten nicht mehr erfor­der­lich. Die­se Rege­lung gilt aus­drück­lich nicht für die Tief­ga­ra­ge Paradeplatz.

Die­se ver­kehrs­recht­li­che Anord­nung wird an allen Park­schein­au­to­ma­ten durch Anbrin­gung eines Hin­wei­ses bekannt gemacht.

Auf Antrag der Wer­be­ge­mein­schaft Forch­heim hat­te der Haupt‑, Per­so­nal- und Kul­tur­aus­schuss des Stadt­ra­tes schon 1999 beschlos­sen, zur Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung des advent­li­chen Geschäfts und zur Bele­bung der Innen­stadt ein­schließ­lich des statt­fin­den­den Weih­nachts­mark­tes die Gebüh­ren­pflicht nach § 1 der Ver­ord­nung über die Park­ge­büh­ren in der Stadt Forch­heim jähr­lich wie­der­keh­rend an den Tagen Mo-Fr ab 17.00 Uhr (StR-Beschluss vom 26.03.07) aufzuheben.