Stadt Bay­reuth will Park­platz und direk­tes Umfeld der Peunt­gas­se aufwerten

Der städ­te­bau­li­che Ent­wurf für die Maß­nah­me liegt ab 13. Novem­ber im Neu­en Rat­haus aus

Im Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 13. Novem­ber, der städ­te­bau­li­che Ent­wurf zur Erschlie­ßung und Auf­wer­tung des Park­plat­zes in der Peunt­gas­se sowie des direk­ten Umfel­des aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 11. Dezem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr sowie Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Das inner­städ­ti­sche Wohn­quar­tier zwi­schen der Carl-Schül­ler-Stra­ße, Schul­stra­ße, Peunt­gas­se, der Wie­sen- und der Fried­rich-Puch­ta-Stra­ße ist geprägt von Alt­bau­ten, Wie­der­auf­bau­ten nach Kriegs­en­de und Neu­bau­ten. Die vor­han­de­ne Block­rand­be­bau­ung besteht aus zwei- bis vier­ge­schos­si­gen Gebäu­den, die über­wie­gend Woh­nun­gen beher­ber­gen. Im Erd­ge­schoss befin­den sich Hand­werks­be­trie­be mit Läden, son­sti­ge Geschäf­te, Büros und Ein­rich­tun­gen für sozia­le und kul­tu­rel­le Zwecke.

Die öffent­li­che Ver­kehrs­flä­che dient der Erschlie­ßung und zur Deckung des Stell­platz­be­dar­fes ins­be­son­de­re der anlie­gen­den Bau­grund­stücke und ihrer Nut­zun­gen. Die Erschlie­ßung mit einem Park­platz muss drin­gend erneu­ert wer­den. Der Park­platz mit etwa 45 Stell­plät­zen hat der­zeit pro­vi­so­ri­schen Cha­rak­ter, er soll durch einen neu­en Stra­ßen­be­lag und ergän­zen­de Baum­pflan­zun­gen auf­ge­wer­tet wer­den. Par­al­lel hier­zu ist die Erneue­rung und Umge­stal­tung des öffent­li­chen Kin­der­spiel­plat­zes vor­ge­se­hen. Die vor­han­de­nen Wert­stoff­sam­mel­be­häl­ter sol­len durch Unter­flur­con­tai­ner ersetzt werden.

Das Kom­mu­nal­ab­ga­be­ge­setz und die Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung der Stadt Bay­reuth sehen eine Betei­li­gung der Anlie­ger an den Aus­bau­ko­sten vor. Der Stadt­rat hat in sei­ner jüng­sten Sit­zung Ende Okto­ber beschlos­sen, die Öffent­lich­keit und die betrof­fe­nen Behör­den zu infor­mie­ren und an der Umset­zung der städ­te­bau­li­chen Pla­nung zu beteiligen.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.