Park­plät­ze: Auf­sichts­rat des Kli­ni­kums Bay­reuth stellt Weichen

In sei­ner heu­ti­gen Sit­zung hat der Auf­sichts­rat der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH die Wei­chen für eine Erwei­te­rung des Park­raums am Kli­ni­kum gestellt.

  1. Der Auf­sichts­rat emp­fiehlt dem Kran­ken­haus­zweck­ver­band Bay­reuth als Eigen­tü­mer der Immo­bi­li­en der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH, die Pla­nun­gen zu neu­en Park­flä­chen nörd­lich der Preu­schwit­zer Stra­ße gegen­wär­tig nicht wei­ter zu ver­fol­gen. Der Kran­ken­haus­zweck­ver­band tritt im Dezem­ber zu sei­ner näch­sten Sit­zung zusammen.
  2. Der Auf­sichts­rat hat die Geschäfts­füh­rung der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH damit beauf­tragt, wei­te­re Gesprä­che mit der Stadt­ver­wal­tung zu füh­ren. Dabei wird geprüft wer­den, ob der Inte­rims­park­platz, der der­zeit süd­lich der Preu­schwit­zer Stra­ße ent­steht und eine Kapa­zi­tät von etwa 250 Stell­plät­zen hat, über die bis­lang geneh­mig­te Frist von fünf Jah­ren dau­er­haft als Park­flä­che genutzt wer­den kann. Mit die­ser Flä­che deckt die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH ihren aktu­el­len Park­raum­be­darf. Eine dau­er­haf­te Geneh­mi­gung wür­de wei­te­re Inve­sti­tio­nen in die­se Park­flä­che mög­lich machen.
  3. Der Auf­sichts­rat hat sich für eine Park­raum­be­wirt­schaf­tung aus­ge­spro­chen, die bald­mög­lichst, spä­te­stens aber zum 1. April 2018 gel­ten soll. Bis zu die­sem Zeit­punkt wird die Geschäfts­füh­rung zudem die Ergeb­nis­se einer Markt­er­kun­dung vor­le­gen. In die­ser Markt­er­kun­dung wer­den ver­schie­de­ne Betrei­ber­mo­del­le für die Park­flä­chen der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH gegen­über gestellt.

„Unser Ziel war und ist es, eine trag­fä­hi­ge Lösung für das Park­platz­pro­blem zu fin­den, die zu mög­lichst gro­ßer Akzep­tanz führt“, sagt die Vor­sit­zen­de des Auf­sichts­ra­tes der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH, Ober­bür­ger­mei­ste­rin Bri­git­te Merk-Erbe. „Die­sem Ziel sind wir heu­te einen gro­ßen Schritt näher gekommen.“