Bam­ber­ger GAL erneu­ert Antrag, der Umnut­zung und Leer­stand von Wohn­raum ver­hin­dern soll

Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung muss kommen

„Wir brau­chen also doch eine Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung in Bam­berg“, so lau­tet das Resü­mee von GAL-Stadt­rä­tin Petra Fried­rich nach der letz­ten Behand­lung des The­mas „Feri­en­woh­nun­gen“ im Bau­se­nat und nach dem heu­ti­gen Auf­ruf des Ober­bür­ger­mei­sters und des Uni­ver­si­täts­prä­si­den­ten, Stu­die­ren­den Wohn­raum zu Ver­fü­gung zu stel­len. „Das passt nicht zusam­men“, so die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin, „einer­seits um Stu­di-Woh­nun­gen zu bet­teln und ande­rer­seits nichts gegen die Zweck­ent­frem­dung von Woh­nun­gen zu unternehmen!“

Das The­ma hat eine Vor­ge­schich­te: Ende 2016 leg­te die Stadt­ver­wal­tung den Bau­se­nats­mit­glie­dern eine lan­ge Liste an Feri­en­woh­nun­gen vor, die ohne Geneh­mi­gung betrie­ben wur­den. In man­chen Alt­stadt­stra­ßen mach­ten die­se einen beacht­li­chen Anteil an der Gesamt­zahl der dort befind­li­chen Woh­nun­gen aus. „Wohn­raum, der drin­gend benö­tigt wird und zur Gewinn­ma­xi­mie­rung zweck­ent­frem­det wird“, meint Fried­rich. Sie stell­te schon damals den Antrag, eine Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung nach dem Vor­bild der Stadt Mün­chen zu prüfen.

Die­ses Instru­ment wur­de 2007 durch den Frei­staat Bay­ern den Kom­mu­nen expli­zit in die Hand gege­ben, um die Umnut­zung von Wohn­raum zu ande­ren Zwecken – wie Feri­en­woh­nun­gen, Immo­bi­li­en-Mak­ler­bü­ros, Arzt­pra­xen oder Anwalts­kanz­lei­en – aber auch Leer­stand von Woh­nun­gen zu ver­hin­dern. Das baye­ri­sche Innen­mi­ni­ste­ri­um erneu­er­te in die­sem Jahr den Appell, es auch zu nut­zen, um Wohn­raum zu schützen.

Doch weder Stadt­ver­wal­tung noch Stadt­rats­mehr­heit konn­ten sich für eine Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung erwär­men und scheu­ten wohl den Kon­flikt mit Bam­ber­ger Haus­ei­gen­tü­mern. Dem Über­hand­neh­men von Feri­en­woh­nun­gen in der Alt­stadt woll­te man statt­des­sen mit­hil­fe des Pla­nungs­rechts bzw. mit einer Quo­tie­rung ent­ge­gen­tre­ten. „Aber das ist recht­lich nicht mög­lich, wie die Bau­rechts­exper­ten im Rat­haus nun her­aus­ge­fun­den haben“, stellt Petra Fried­rich fest. Für sie ist des­halb klar: „Wir müs­sen den Münch­ner Weg gehen. Wenn Bam­berg jetzt wie­der kneift, ist das ein wei­te­res Zeug­nis dafür, dass man den Wohn­raum­man­gel gar nicht ernst­haft bekämp­fen will, son­dern wie­der nur vor der Haus­ei­gen­tü­mer-Lob­by einknickt.“