Ober­frän­ki­sche Poli­zei nimmt Woh­nungs­ein­bre­cher ins Visier

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Das kon­se­quen­te Vor­ge­hen gegen das Phä­no­men des Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahls ist für die Ober­frän­ki­sche Poli­zei wei­ter­hin ein Schwer­punkt. Daher gehen am heu­ti­gen Tag zahl­rei­che Ein­satz­kräf­te mit geziel­ten Kon­troll- und Fahn­dungs­maß­nah­men gegen die Straf­tä­ter vor. Prio­ri­tät haben hier­bei die über­re­gio­na­len und grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehrs­we­ge. Im Jahr 2016 regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei 387 Fäl­le von Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stäh­len. Neben den mate­ri­el­len Sach- und Beu­te­schä­den sind die Aus­wir­kun­gen auf das sub­jek­ti­ve Sicher­heits­ge­fühl der All­ge­mein­heit erheblich.

Ele­men­ta­rer Bestand­teil zur Bekämp­fung von Woh­nungs­ein­brü­chen sind neben umfang­rei­cher Ermitt­lungs- und Spu­ren­si­che­rungs­ar­beit, auch inten­si­ve Fahn­dungs­maß­nah­men. Dies haben Fahn­dungs­er­fol­ge mit Täter­fest­nah­men durch die Ober­frän­ki­sche Poli­zei in der jüng­sten Ver­gan­gen­heit deut­lich gezeigt. Erst am gest­ri­gen Diens­tag konn­ten Beam­te aus dem Raum Bam­berg im Rah­men einer Fahn­dung drei pol­ni­sche Woh­nungs­ein­bre­cher fest­neh­men. Das Haupt­au­gen­merk der Schwer­punkt­fahn­dungs- und Kon­troll­maß­nah­men liegt vor allem auf über­ört­li­che Täter­grup­pen, wel­che die Ver­kehrs­we­ge mit über­re­gio­na­ler Bedeu­tung nut­zen. Der dadurch erzeug­te Fahn­dungs­druck stellt ins­be­son­de­re beim Kampf gegen inter­na­tio­nal agie­ren­de Ein­bre­cher­ban­den ein wir­kungs­vol­les Mit­tel dar. Neben die­sem Schwer­punkt haben die Ord­nungs­hü­ter selbst­ver­ständ­lich auch ande­re Berei­che der grenz­über­schrei­ten­den Kri­mi­na­li­tät, wie Kraft­fahr­zeug­dieb­stahl und Rausch­gift­kri­mi­na­li­tät, im Fokus.

Teil einer län­der­über­grei­fen­den Schwerpunktaktion

Die Kon­trol­len sind Teil einer län­der­über­grei­fen­den Schwer­punkt­ak­ti­on auf Basis der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zur Bekämp­fung der Woh­nungs­ein­bruchs­kri­mi­na­li­tät zwi­schen den Län­dern Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und Rheinland-Pfalz.

Neben den poli­zei­li­chen Maß­nah­men kann aber auch die Bevöl­ke­rung ihren Teil zu mehr Sicher­heit bei­tra­gen. Geleb­te Nach­bar­schaft oder siche­re Türen und Fen­ster sind nur zwei Aspekte.