Anet­te Kram­me (SPD): „Bes­se­re För­de­rung beim Einbruchschutz“

Symbolbild Polizei

Klei­ne­re Maß­nah­men beim Ein­bruch­schutz wer­den stär­ker vom Staat geför­dert. Dies teilt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me mit. Mög­lich wird dies durch gestaf­fel­te Zuschüs­se. Die ersten 1.000 Euro der för­der­fä­hi­gen Inve­sti­ti­ons­ko­sten wer­den nun mit 20 % (vor­her 10 %) bezu­schusst. Für alle zusätz­li­chen för­der­fä­hi­gen Kosten, die über 1.000 Euro hin­aus­ge­hen, wird wei­ter­hin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Die­se neue gestaf­fel­te För­de­rung gilt pro Antrag­stel­ler und Gebäude.

„Die hohe Nach­fra­ge nach den Zuschüs­sen zeigt, dass es beim Ein­bruch­schutz einen gro­ßen Bedarf gibt. Es ist gut, dass wir die Zuschuss­för­de­rung des­halb wei­ter ver­bes­sert haben. Dadurch hel­fen wir pri­va­ten Haus­ei­gen­tü­mern und vor allem auch Mie­tern künf­tig noch stär­ker dabei, auch klei­ne­re Ein­bruch­schutz­maß­nah­men in den eige­nen vier Wän­den durch­zu­füh­ren“, so Anet­te Kram­me. Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat­te zuletzt in den Haus­halts­be­ra­tun­gen durch­ge­setzt, das KfW-Pro­gramm um 10 Mil­lio­nen Euro zu erhöhen.

För­der­an­trä­ge müs­sen vor Vor­ha­ben­be­ginn über das KfW-Zuschuss­por­tal gestellt wer­den. Die Min­dest­in­ve­sti­ti­ons­sum­me zur Antrags­stel­lung liegt bei 500 Euro. Die Maß­nah­men müs­sen durch ein Fach­un­ter­neh­men des Hand­werks aus­ge­führt wer­den und wer­den bis zu einem Inve­sti­ti­ons­vo­lu­men von max. 15.000 Euro pro Wohn­ein­heit bezu­schusst. Alle Infos gibt es unter www​.kfw​.de oder tele­fo­nisch unter: 0800 539 9002.