Ver­hal­tens­tipps der Ober­frän­ki­schen Poli­zei: Hell­wach in der dunk­len Jahreszeit

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Mit die­sem Mot­to will die Ober­frän­ki­sche Poli­zei wäh­rend der dunk­len und kal­ten Jah­res­zeit auf die erhöh­ten Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr auf­merk­sam machen. Ins­be­son­de­re zum Schutz von Fuß­gän­gern und Zwei­rad­fah­rern ist ab sofort erhöh­te Auf­merk­sam­keit gefragt. Ver­min­der­te Erkenn­bar­keit die­ser Ver­kehrs­teil­neh­mer aber auch die ver­än­der­te Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit durch Laub, Regen, Reif­glät­te oder Schnee stel­len ernst­zu­neh­men­de Unfall­ri­si­ken dar. Stel­len Sie sich dar­auf ein und machen Sie ihr Auto fit.

Im ver­gan­ge­nen Jahr ereig­ne­ten sich im Okto­ber und Novem­ber auf­grund Laub, Reif, über­frie­ren­der Näs­se und Schnee auf den ober­frän­ki­schen Stra­ßen ins­ge­samt 72 Ver­kehrs­un­fäl­le, davon 23 Unfäl­le mit ver­letz­ten Per­so­nen. Im glei­chen Zeit­raum regi­strier­te die Poli­zei bei Däm­me­rung und Dun­kel­heit ins­ge­samt 32 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Fuß­gän­gern. Neun Men­schen wur­den dabei schwer ver­letzt und eine Per­son erlitt töd­li­che Ver­let­zun­gen. Bei die­sen dif­fu­sen Licht­ver­hält­nis­sen erlit­ten in der­sel­ben Zeit 29 Fahr­rad­fah­rer leich­te Ver­let­zun­gen, zehn Rad­fah­rer tru­gen schwe­re Ver­let­zun­gen davon.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei appel­liert an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer: Befas­sen Sie sich mit den Aus­wir­kun­gen der ein­ge­schränk­ten Licht‑, Wet­ter- und Stra­ßen­ver­hält­nis­se. Pas­sen Sie Ihr Ver­hal­ten an und sei­en Sie hell­wach! Wir wol­len, dass Sie sicher ankommen.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt dazu fol­gen­de Verhaltenstipps:

Opti­sche Auf­fäl­lig­keit für bes­se­re Erkennbarkeit

Die man­geln­de Erkenn­bar­keit von Fuß­gän­gern und Fahr­rad­fah­rern führt bei Dun­kel­heit, Däm­me­rung, Regen oder Nebel immer wie­der zu gefähr­li­chen Ver­kehrs­si­tua­tio­nen. So sind Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bei Däm­me­rung nur schwer zu erken­nen. Bei Dun­kel­heit sind sie ab einer Ent­fer­nung von etwa 25 Metern kaum noch wahr­zu­neh­men. Mit auf­fäl­li­ger Klei­dung sowie reflek­tie­ren­den Mate­ria­li­en oder Acces­soires erhö­hen Sie ihrer Sicht­bar­keit deut­lich. Wich­tig sind hier sicher­lich kei­ne modi­schen Aspek­te. Es geht um ihre Sicherheit.

Kla­rer Blick mit Abblend­licht und frei­en Scheiben

Das früh­zei­ti­ge Ein­schal­ten des Abblend­lichts ver­bes­sert nicht nur Ihre eige­ne Sicht auf den Ver­kehr, es macht Sie auch für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer leich­ter wahr­nehm­bar. Ins­be­son­de­re in den Win­ter­mo­na­ten soll­ten Sie das Abblend­licht stets früh­zei­tig anschal­ten. Das Tag­fahr­licht, das nur die Front, nicht aber die Rück­sei­te Ihres Fahr­zeugs beleuch­tet, reicht hier nicht aus. Bei Nebel kön­nen Sie ab einer Sicht­wei­te von weni­ger als 50 Metern die Nebel­schluss­leuch­te benutz­ten. Dies führt zu einer bes­se­ren Sicht­bar­keit für den nach­fol­gen­den Ver­kehr und hilft Auf­fahr­un­fäl­le zu ver­mei­den. Über­prü­fen Sie recht­zei­tig die Funk­ti­on und Ein­stel­lung aller Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen an Ihrem Kraft­fahr­zeug und nut­zen Sie die Ange­bo­te der Werk­stät­ten im Rah­men der Beleuchtungswochen.

Sau­be­re und eis­freie Schei­ben sor­gen für einen kla­ren Durch­blick. Küm­mern Sie sich recht­zei­tig um das Auf­fül­len der Schei­ben­wasch­an­la­ge mit dem nöti­gen Frost­schutz. Ent­fer­nen Sie vor dem Los­fah­ren gege­be­nen­falls Eis, Reif oder feuch­tes Laub von allen Schei­ben und geben Sie sich auf kei­nen Fall nur mit klei­nen „Guck­lö­chern“ zufrie­den. Die somit erheb­lich ein­ge­schränk­te Sicht kann fata­le Unfall­fol­gen nach sich zie­hen. Eis­krat­zer und ein Hand­be­sen soll­ten jeder­zeit griff­be­reit im Fahr­zeug sein. Bei beschla­ge­nen Schei­ben kann eine gut funk­tio­nie­ren­de Kli­ma­an­la­ge, die der Innen­luft die Feuch­tig­keit ent­zieht, schnell Abhil­fe schaffen.

Stra­ßen­ver­hält­nis­se beachten! 

Wie schnell sich die Stra­ßen­ver­hält­nis­se ändern kön­nen und so zu Gefah­ren­stel­len wer­den, zeig­ten in den ver­gan­ge­nen Tagen schon etli­che Ver­kehrs­un­fäl­le, lei­der auch mit töd­li­chem Aus­gang. Den­ken Sie gera­de in der Über­gangs­pha­se dar­an, dass sich die Fahr­bahn­ver­hält­nis­se zeit­lich und ört­lich rasch ändern kön­nen. Auf mit Laub bedeck­ten Fahr­bah­nen, bei Näs­se, Frost und Schnee ver­län­gert sich der Brems­weg teil­wei­se erheb­lich und die Boden­haf­tung in Bereich von Kur­ven nimmt deut­lich ab. Um hier gefähr­li­che Situa­tio­nen zu ver­mei­den, soll­ten Sie Ihre Geschwin­dig­keit unbe­dingt anpas­sen. Auch der Sicher­heits­ab­stand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug soll­te ent­spre­chend beach­tet wer­den. Pla­nen Sie für Ihre Fahr­ten grund­sätz­lich etwas mehr Zeit ein, so dass Sie gar nicht erst in Zeit­druck geraten.

Rei­fen­pro­fil­tie­fe regel­mä­ßig prüfen

Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig die Rei­fen Ihres Fahr­zeugs und ach­ten Sie dabei auf aus­rei­chen­de Rei­fen­pro­fil­tie­fe. Die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­pro­fil­tie­fe von 1,6 Mil­li­me­tern soll­ten Sie hier aber nicht aus­rei­zen. Bereits ab einer Pro­fil­tie­fe von weni­ger als 4 Mil­li­me­tern beginnt die Haf­tung des Mate­ri­als auf nas­ser Fahr­bahn deut­lich abzu­neh­men. Wer kei­nen Pro­fil­tie­fen­mes­ser zur Hand hat, kann mit dem Sil­ber­rand einer Zwei-Euro-Mün­ze (ent­spricht drei Mil­li­me­tern) Klar­heit über die Pro­fil­tie­fe bekom­men. Pla­nen Sie zudem recht­zei­tig den Wech­sel auf Ihre Win­ter­rei­fen, war­ten Sie nicht bis zum ersten Schnee­fall oder Glatt­eis. So ver­mei­den Sie auch län­ge­re War­te­zei­ten bei den Werk­stät­ten und Reifenhändlern.

Set­zen Sie sich mit den ver­än­der­ten Ver­hält­nis­sen in der dunk­len und kal­ten Jah­res­zeit aus­ein­an­der. Stän­di­ge Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht, wie es die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung vor­gibt, tra­gen sicher­lich zu erhöh­ter Ver­kehrs­si­cher­heit bei. 

Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei wünscht Ihnen stets eine gute und siche­re Fahrt!