Bam­ber­ger Grü­ne the­ma­ti­sie­ren Ahn­dung von Geh- und Rad­weg­par­ken durch den PÜD

Ein Rad­weg ist nicht zum Par­ken da

Mal eben schnell zum Bäcker, kurz was in den Brief­ka­sten ein­wer­fen oder rasch die vol­len Ein­kaufs­tü­ten in die Woh­nung brin­gen: Vie­le Auto­fah­rer hal­ten für ver­meint­lich „kur­ze“ Zwi­schen­stopps, teil­wei­se oder gar ganz auf Rad­weg- oder Geh­we­gen und behin­dern so die schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer*innen. Durch zuge­park­te Rad­we­ge sind Rad­fah­ren­de dazu gezwun­gen plötz­lich auf die Stra­ße aus­zu­wei­chen, denn ein Aus­weich­ma­nö­ver auf den Geh­weg ist laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung verboten.

In einer Sit­zung des Umwelt­se­nats im Sep­tem­ber 2016 wur­de die­se Pro­ble­ma­tik durch die GAL-Frak­ti­on mit Bei­spiel­fo­tos von Bam­ber­ger Bürger*innen sehr deut­lich. Damals stand, auf­grund eines GAL-Antrags, eine gene­rel­le Eva­lua­ti­on des Park­über­wa­chungs­dien­stes (PÜD) auf der Tages­ord­nung. In der Debat­te stell­te die Stadt­ver­wal­tung deut­lich klar, dass sowohl das Hal­ten als auch das Par­ken auf benut­zungs­pflich­ti­gen Rad­weg- und Geh­we­gen ver­bo­ten ist und immer wie­der zu Gefah­ren­si­tua­tio­nen und Bei­na­he-Unfäl­len führt.

Jetzt, ein gutes Jahr spä­ter, will die GAL klä­ren, inwie­fern sich die Ahn­dung von Rad- und Geh­weg­par­ken durch den PÜD ver­än­dert hat und bean­tragt eine Behand­lung im Umwelt­se­nat. „Über die mög­li­chen Gefah­ren­si­tua­tio­nen des Falsch­par­kens für Rad­fah­ren­de und Zufuß­ge­hen­de schei­nen sich vie­le Autofahrer*innen nur wenig klar zu sein“ meint Ger­trud Leu­mer, die GAL-Frak­ti­ons­spre­che­rin im Umwelt­se­nat ist. Die Hal­tung der Kfz-Fah­ren­den erschwe­re die Arbeit für die Mitarbeiter*innen des PÜD. Vie­le sei­en sich der Ord­nungs­wid­rig­keit nicht bewusst, wes­halb die Tole­ranz­gren­ze des Aus­stel­lens von Buß­geld­be­schei­den in der Ver­gan­gen­heit groß­zü­gig über­dehnt wur­de. Der dama­li­ge Beschluss soll­te dem ent­ge­gen­wir­ken, mit dem Ziel einer stren­ge­ren Ver­fol­gung sol­cher Verkehrsverstöße.

„Hier müs­sen sich zwei Sei­ten ent­ge­gen­kom­men“, sagt GAL-Stadt­rat Dr. Tobi­as Rausch, „zum einen die kon­se­quen­te Ahn­dung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten durch den PÜD und zum ande­ren das Ver­ständ­nis der Kfz-Fah­ren­den, um ein siche­res mit­ein­an­der aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewähr­lei­sten“. Nicht nur geahn­de­te Ver­kehrs­ver­stö­ße sol­len im Fokus ste­hen, son­dern auch ver­än­der­te Lauf­rou­ten oder Ein­satz­ge­bie­te der PÜD-Mitarbeiter*innen.