Zulas­sung der Ankla­ge im Straf­ver­fah­ren gegen einen frü­he­ren Chef­arzt des Kli­ni­kums Bamberg

Symbolbild Polizei

Im März 2017 hat die Staats­an­walt­schaft Bam­berg gegen einen frü­he­ren Chef­arzt des Kli­ni­kums Bam­berg Ankla­ge wegen Ver­ge­wal­ti­gung erho­ben. Mit Beschluss vom 05.10.2017 hat die zustän­di­ge 3. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg die Ankla­ge nun­mehr unver­än­dert zur Haupt­ver­hand­lung zugelassen.

Die Staats­an­walt­schaft legt dem 46-jäh­ri­gen Ange­klag­ten zur Last, im Dezem­ber 2016 eine Mit­ar­bei­te­rin gegen deren erkenn­bar ableh­nen­den Wil­len in straf­recht­lich rele­van­ter Wei­se dazu gedrängt zu haben, an ihm den Oral­ver­kehr aus­zu­üben. Der gegen den Ange­klag­ten vom Ermitt­lungs­rich­ter erlas­se­ne und zunächst auch voll­zo­ge­ne Unter­su­chungs­haft­be­fehl ist seit dem 07.02.2017 außer Voll­zug gesetzt.

Die öffent­li­che Haupt­ver­hand­lung wird vor­aus­sicht­lich ab dem 08.11.2017 unter dem Vor­sitz des Vor­sit­zen­den Rich­ters am Land­ge­richt Mar­kus Rez­nik stattfinden.