Zahl­rei­che Straf­ta­ten brin­gen Auto­dieb ins Gefängnis

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

FORCH­HEIM. Ein gan­ze Palet­te an Straf­ta­ten deck­ten Beam­te der Poli­zei Forch­heim und der Kri­po Bam­berg bei einem Auto­dieb aus dem Land­kreis Erlan­gen auf, der nach einem Dieb­stahls­ver­such bei einer Fir­ma am Sams­tag­mor­gen auf der Flucht gestellt wer­den konn­te. Inzwi­schen befin­det sich der Beschul­dig­te auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg in Untersuchungshaft.

Ein Ange­stell­ter bemerk­te gegen 7.15 Uhr eine frem­de Per­son auf dem Gelän­de eines Bau­stoff­han­dels in der Daim­ler­stra­ße, die offen­bar Gegen­stän­de steh­len woll­te und ver­stän­dig­te die Poli­zei. Der Tat­ver­däch­ti­ge ergriff sogleich die Flucht. Die schnel­le Fahn­dung mit meh­re­ren Strei­fen­be­sat­zun­gen zahl­te sich aus, denn nur wenig spä­ter ent­deck­ten die Poli­zi­sten auf einem Park­platz ein ver­däch­ti­ges Auto und stell­ten nicht weit ent­fernt einen Mann fest, auf den die Beschrei­bung des Zeu­gen pass­te. Bei dem Tat­ver­däch­ti­gen han­delt es sich um einen 38-jäh­ri­gen tsche­chi­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen. Als die Beam­ten den Mann und sei­nen Opel Astra genau unter die Lupe nah­men, wur­de ihnen schnell klar, dass sich der 38-Jäh­ri­ge eini­ges hat­te zu Schul­den kom­men lassen.

Wie sich zeig­te, war der Opel von der Poli­zei in Chem­nitz bereits wegen Dieb­stahls im Fahn­dungs­be­stand. Die am Wagen ange­brach­ten, ent­stem­pel­ten Kenn­zei­chen waren zudem für ein ande­res Fahr­zeug ausgegeben.

Wei­ter­hin hat­te der Tat­ver­däch­ti­ge den Wagen bis unter das Dach voll­ge­la­den. Als die Kri­po­be­am­ten die Gegen­stän­de in der Fol­ge­zeit genau­er inspi­zier­ten, ent­deck­ten sie eini­ge gestoh­le­ne Kenn­zei­chen aus dem Bereich Bai­er­s­dorf und Nürn­berg, ent­wen­de­te Rei­fen aus dem Nürn­ber­ger Bereich sowie meh­re­re Bat­te­rien aus Con­tai­nern, die der Tat­ver­däch­ti­ge bei Forch­heim ent­wen­det hat­te. Die Sich­tung der mit­ge­führ­ten Sachen und die Zuord­nung zu mög­li­chen Tat­or­ten wird noch wei­te­re Zeit in Anspruch nehmen.

Auch bei dem 38-Jäh­ri­gen wur­den die Poli­zi­sten fün­dig. Sie stell­ten fest, dass er nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis ist, da sie ihm bereits auf­grund Fah­rens unter Dro­gen­ein­fluss ent­zo­gen wor­den war. Den Beam­ten ent­ging wei­ter­hin nicht, dass der Mann offen­bar wie­der Rausch­gift kon­su­miert hat­te, was ein anschlie­ßen­der Dro­gen­test, der posi­tiv auf Metam­fe­t­amin reagier­te, bestä­tig­te. Bei der Durch­su­chung des Man­nes för­der­ten die Ord­nungs­hü­ter noch Cry­stal im unte­ren zwei­stel­li­gen Gramm­be­reich zuta­ge und stell­ten es sicher. Wegen der Fahrt unter Dro­gen­ein­fluss muss­te sich der Fah­rer anschlie­ßend einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen. In der Jacke des 38-Jäh­ri­gen fan­den die Beam­ten auch noch ein ver­bo­te­nes Einhandmesser.

Somit muss sich der Tat­ver­däch­ti­ge wegen Auto­dieb­stahls, meh­re­rer wei­te­rer Dieb­stäh­le und mög­li­cher­wei­se Ein­bruchs­de­lik­te, ver­such­ten Dieb­stahls, Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis, Kenn­zei­chen­miss­brauchs, einem Ver­ge­hen nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und dem Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz, einem Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz sowie wegen Fah­rens unter Dro­gen­ein­wir­kung ver­ant­wor­ten. Die Ermitt­lun­gen von Kri­po und Staats­an­walt­schaft Bam­berg dau­ern an.

Am Sonn­tag, 8. Okto­ber 2017, erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Haft­be­fehl gegen den Beschul­dig­ten unter ande­rem wegen Dieb­stahls mit Waf­fen, Dieb­stahls im beson­ders schwe­ren Fall, fahr­läs­si­ger Trun­ken­heit im Ver­kehr und vor­sätz­li­chen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis. Der Beschul­dig­te wur­de anschlie­ßend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt gebracht.