GAL Bam­berg begrüßt neue Beschil­de­rung über ent­ge­gen­kom­men­de Rad­fah­rer für mehr Klar­heit am Vor­de­ren Graben

Ent­ge­gen­kom­men­der Rad­ver­kehr am Vor­de­ren Gra­ben erlaubt

Fährt man von der Fleisch­stra­ße aus kom­mend in den Vor­de­ren Gra­ben ein, ist die Ver­kehrs­la­ge klar: Kraft­fahr­zeu­gen ist die Ein­fahrt unter­sagt, Rad­ver­kehr darf ein­fah­ren. Für Verkehrsteilnehmer*innen aus der Haupt­wach­stra­ße war die Ver­kehrs­la­ge nicht ganz so ersicht­lich, wie von Bam­ber­ger Bürger*innen gegen­über der GAL-Frak­ti­on geschil­dert wurde.

Vie­le hiel­ten den Vor­de­ren Gra­ben nach den Umbau­ar­bei­ten wei­ter­hin irr­tüm­li­cher­wei­se für eine Ein­bahn­stra­ße ohne Gegen­ver­kehr und fuh­ren daher oft­mals zu weit links. Dies dräng­te den, zu Recht, ent­ge­gen­kom­men­den Rad­ver­kehr an den Rand oder führ­te zu ande­ren Gefah­ren­si­tua­tio­nen. GAL-Stadt­rä­tin Getrud Leu­mer schlug daher vor, durch eine ent­spre­chen­de Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn oder Beschil­de­rung auf den ent­ge­gen­kom­men­den Ver­kehr auf­merk­sam zu machen.

Die Ver­wal­tung prüf­te den GAL-Antrag und beschil­der­te den Vor­de­ren Gra­ben nun als Ein­bahn­stra­ße mit ent­ge­gen kom­men­den Rad­ver­kehr. Leu­mer begrüßt die neue Beschil­de­rung und erhofft sich weni­ger Kon­fron­ta­ti­on und Gefah­ren­po­ten­tia­le im Vor­de­ren Gra­ben. „Die zusätz­li­che Infor­ma­ti­on ver­schafft Klar­heit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und führt hof­fent­lich zu mehr Rück­sicht­nah­me im Straßenverkehr.“