Leser­brief zum Bahn­aus­bau in Forrch­heim: „Man muss han­deln um ärge­res zu verhindern.“

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Der Neu­bau der Bahn­strecke bringt eine Fül­le von tech­ni­schen und recht­li­chen Pro­ble­men mit sich, die oft nur nach inten­si­ver Ver­tie­fung in die Unter­la­gen sicht­bar wer­den. So tau­chen immer wie­der neue Fra­gen auf, die drin­gend geklärt wer­den müs­sen. So hat die Bahn in der Plan­fest­stel­lung vom 22.01.2016 in der von ihr erstell­ten Pro­gno­se für das 2. OG der Adal­bert-Stif­ter-Schu­le nach der Erstel­lung einer Lärm­schutz­wand einen Wert von immer noch 71 dB am Tag und 73 dB in der der Nacht fest­ge­stellt (Ohne Schall­schutz 76 und 77 dB) Wur­den Die Lärm­wer­te die im Schul­hof auf­tre­ten jemals erfasst und bewertet?

Nach dem Gesetz sind aber nur 57 dB erlaubt die hier gra­vie­rend über­schrit­ten wer­den. Dies ist in einer von der Bahn erstell­ten Tabel­le nach­zu­le­sen. Im Jahr 2001 wur­de mit der Bahn eine Ver­ein­ba­rung getrof­fen, die von Land­rat Glau­ber (24.08.2001) und Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf (22.11.2001) unter­schrie­ben wur­de. Dabei wur­den die Lärm­pe­gel­wer­te direkt am Schul­ge­bäu­de abge­nom­men mit dem Ergeb­nis von 75 dB, d.h. weit über dem gesetz­li­chen Wert von 57 dB. Des­halb wur­de von der Bahn die jetzt noch vor­han­de­ne Lärm­schutz­wand als Sanie­rungs­maß­nah­men errichtet.

Der Kosten­vor­anschlag betrug nach Anga­ben der Bahn 800.000,- Trotz­dem wur­den für Tei­le der AdSt.- Schu­le nur eine zu gerin­ge Lärm­sen­kung erreicht. Dies ergibt sich aus neu­en Messungen.

Dass die Bahn dort ihren Ver­pflich­tun­gen nicht nach kommt ist auch einem Zei­tungs­ar­ti­kel vom 29.01.2014 zu ent­neh­men. Hier stellt der Kon­rek­tor der Adal­bert-Stif­ter-Schu­le Mar­tin Horn fest: “Wenn ein Güter­zug vor­bei fährt wird der Unter­richt für unge­fähr 40 Sekun­den unter­bro­chen“. Dies trotz Lärm­schutz­fen­ster und der 2001 erstell­ten Lärmschutzwand.

Die Stadt­rä­te Man­fred Hüm­mer und Seba­sti­an Kör­ber wie­sen bei die­ser Gele­gen­heit auf „inno­va­ti­ve Lärm­schutz­maß­nah­men „ hin, die in den Forch­hei­mer Aus­bau­plä­nen aber nicht berück­sich­tigt würden.

War­um eigent­lich nicht?

Wer müss­te sol­che Grund­satz­fra­gen durchsetzen?

Bei den Mes­sun­gen des Erschüt­te­rungs­schut­zes im Forch­hei­mer Nor­den gibt die Bahn in Ihren Berech­nun­gen im Bereich der Schu­len einen Damm von 2,50 Höhe an. Ein der­ar­ti­ger Damm wür­de die Schu­len weit­ge­hend vor Erschüt­te­run­gen schüt­zen. Bei mehr­fa­cher Besich­ti­gung war die­ser Damm nicht zu fin­den. Was also hat es mit die­sem Damm auf sich?

Sind wegen der Annah­me eines Dam­mes die Berech­nun­gen zur Mini­mie­rung für Erschüt­te­run­gen mit Sekun­där­schall unter­blie­ben? Die Fra­ge des
Erschüt­te­rungs­schut­zes und des Schie­nen­lär­mes ist für uns noch offen.

Die 2001 errich­te­te Lärm­schutz­wand konn­te ihre Auf­ga­be nicht in allen Tei­len erfül­len. Das zeigt der bereits ange­spro­che­ne Wert von 73 dB (statt erfor­der­li­cher 57 dB) im 2. OG der AST-Schu­le. Trotz­dem woll­te die Bahn die­se Wand nicht erneu­ern. Die­se Tat­sa­che ist sehr irri­tie­rend. Aller­dings muss durch den jetzt vor­ge­se­he­nen Bau einer Hal­te­stel­le Fo.-Nord und die dar­aus fol­gen­de Sprei­zung der Schie­nen, die vor­ge­se­he­ne Lärm­schutz­wand­wand abge­baut wer­den. Es ist zu hof­fen, dass die neu­en Wän­de eine Ver­bes­se­rung brin­gen wer­den, denn damit rückt die auf 7 m an die Schu­len her­an. Tat­sa­che ist, dass in ganz Deutsch­land kei­ne Haupt­strecke der Bahn so nahe an ein gro­ßes Schul­ge­län­de rückt, wie im Forch­hei­mer Norden.

Tat­sa­che ist auch, dass die Bahn um 5 dB nied­ri­ge­re Lärm­schutz­wer­te errei­chen müss­te, wür­de die Strecke heu­te geplant. Gera­de an einer so sen­si­blen Stel­le wie dem Schul­ge­län­de, wäre eine über gesetz­li­che Min­dest­for­de­run­gen hin­aus­ge­hen­de Kulanz denk­bar gewe­sen. So wer­den gegen eine heu­te bes­se­re Ein­sicht, den Bür­gern und vor allen den Schu­len jetzt nicht mehr geneh­mi­gungs­fä­hi­ge Wer­te zu gemu­tet. Nach­hal­tig­keit sieht anders aus.

Aber auf die strik­te Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Min­dest­for­de­run­gen muss die Stadt pochen. Die ange­spro­che­nen Fra­gen müs­sen im gegen­sei­ti­gen Inter­es­se schnell geklärt werden.

Auch die Bahn muss sich vor mög­li­chen Kla­gen schüt­zen, wenn sich her­aus­stel­len soll­te, dass die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen nicht an allen Stel­len ein­ge­hal­ten wor­den sind.

Die Zeit drängt. Die­se Fra­gen dür­fen nicht ohne Ant­wort bleiben.

Mit freund­li­chen Grüßen
Otwin Schnei­der für die Bür­ger­initia­ti­ve Forch­heim Nord
Edu­ard Nöth Schirm­herr der Bür­ger­initia­ti­ve Forch­heim Nord