Stadt Bay­reuth infor­miert: Pil­ze dür­fen nur zum Eigen­be­darf gesam­melt werden

Ein Schwefelporling - die Amerikaner nennen ihn "Chicken of the Woods" wegen seines deutlichen Geschmacks nach Hähnchenfleisch. Foto: A. Dittrich
Ein Schwefelporling - die Amerikaner nennen ihn "Chicken of the Woods" wegen seines deutlichen Geschmacks nach Hähnchenfleisch. Foto: A. Dittrich

Nach lan­gen Trocken­pe­ri­oden lässt Regen im Som­mer und Herbst die Pil­ze im Wald wach­sen. Dann beginnt die Sai­son für Pilz­samm­ler. Pil­ze sind für den Wald lebens­not­wen­dig, denn sie haben eine wich­ti­ge Ver­sor­gungs­funk­ti­on für die Wald­bäu­me. Über­mä­ßi­ges Sam­meln von Pil­zen führt daher zu einer Stö­rung des öko­lo­gi­schen Gleich­ge­wichts. Daher hat der Bun­des­ge­setz­ge­ber das Sam­meln beson­ders geschütz­ter Pilz­ar­ten ver­bo­ten. Stein­pil­ze, Pfif­fer­lin­ge, Rot­kap­pen, Bir­ken­pil­ze, Mor­cheln, Brät­lin­ge und Schweins­oh­ren dür­fen hin­ge­gen in gerin­gen Men­gen und für den häus­li­chen Eigen­be­darf gesam­melt werden.

Das Sam­meln von grö­ße­ren Men­gen, das Ver­kau­fen und gewerb­li­che Sam­meln ist aber ver­bo­ten. Auch Ankäu­fer von beson­ders geschütz­ten Pil­zen kön­nen mit einem Buß­geld belegt oder gar straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Hier­auf weist das Umwelt­amt der Stadt hin. Pilz­samm­ler wer­den daher gebe­ten, zum Schutz des Wal­des und des Öko­sy­stems nur gerin­ge Men­gen und nur zum Eigen­be­darf zu sammeln.