Plan­ken­fels: Tat­ver­däch­ti­ger auf frei­em Fuß – Ermitt­lun­gen dau­ern an

Symbolbild Polizei

PLAN­KEN­FELS, LKR. BAY­REUTH. Der am spä­ten Frei­tag­nach­mit­tag nach einer angeb­li­chen Bedro­hungs­la­ge durch Spe­zi­al­ein­hei­ten vor­läu­fig Fest­ge­nom­me­ne befin­det sich inzwi­schen wie­der auf frei­em Fuß. Der­zeit bestehen kei­ne Ver­dachts­mo­men­te, die einen Haft­be­fehl recht­fer­ti­gen würden.

Am Frei­tag­nach­mit­tag erhielt die Ein­satz­zen­tra­le eine durch Ver­stän­di­gungs­pro­ble­me gepräg­te Mit­tei­lung. Dem­nach muss­te die Poli­zei von einer Bedro­hung eines 44-Jäh­ri­gen gegen­über einer Bewoh­ne­rin des­sel­ben Anwe­sens aus­ge­hen. Spe­zi­al­ein­hei­ten wur­den her­an­ge­zo­gen, da der Mann als Jäger bekannt war und daher die Mög­lich­keit des Zugrif­fes auf Waf­fen bestand. Letzt­end­lich konn­te er vor­läu­fig fest­ge­nom­men werden.

Bei den ersten Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei erhär­te­ten sich die Ver­dachts­mo­men­te hin­sicht­lich mög­li­cher Straf­tat­be­stän­de zumin­dest nicht in dem Maße, dass eine Vor­füh­rung zur Prü­fung der Haft­fra­ge gerecht­fer­tigt wäre. Der 44-Jäh­ri­ge konn­te somit in der Nacht aus dem Poli­zei­ge­wahr­sam ent­las­sen wer­den. Die kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Maß­nah­men rund um das Wohn­an­we­sen sind abge­schlos­sen. Es ist für die Benut­zung wie­der freigegeben.

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth dau­ern noch an.