Fast jeder zwei­te Papa im Land­kreis Bay­reuth nimmt Elternzeit

47,5 Pro­zent der Väter im Land­kreis neh­men Eltern­zeit – durch­schnitt­lich 1.129 Euro Eltern­geld – wor­auf beim Eltern­geld zu ach­ten ist

Ins­ge­samt 378 Väter im Land­kreis Bay­reuth, deren Kind im Jahr 2014 gebo­ren wur­de, haben Eltern­geld bezo­gen. Gemes­sen an der Gesamt­zahl der gebo­re­nen Kin­der liegt deren Anteil bei 47,5 Pro­zent (2013: 44,5 Pro­zent). Somit nutzt fast jeder zwei­te Papa die­ses Ange­bot, um sich um die Betreu­ung und Erzie­hung sei­nes Kin­des zu küm­mern. „Die männ­li­chen Eltern­geld­be­zie­her im Land­kreis lie­gen damit über dem baye­ri­schen Schnitt von 41,7 Pro­zent“, ver­deut­licht Mar­kus Neu­mei­er, Pres­se­re­fe­rent der Kran­ken­kas­se IKK clas­sic anhand der aktu­el­len Eltern­geld­sta­ti­stik des Sta­ti­sti­schen Bun­des­am­tes. Die durch­schnitt­li­che Bezugs­dau­er lag bei den Vätern bei 2,6 Monaten.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Eltern­gel­des rich­tet sich nach dem Net­to­ein­kom­men, das der betreu­en­de Eltern­teil vor der Geburt des Kin­des hat­te. Grund­la­ge der Berech­nung sind in der Regel die Lohn- und Gehalts­be­schei­ni­gun­gen der letz­ten zwölf Kalen­der­mo­na­te vor der Geburt des Kin­des. Das Eltern­geld ersetzt min­de­stens 65 Pro­zent des nach der Geburt des Kin­des weg­fal­len­den monat­li­chen Erwerbs­ein­kom­mens. Es beträgt min­de­stens 300 Euro bis maxi­mal 1.800 Euro. Im Land­kreis liegt das durch­schnitt­li­che monat­li­che Eltern­geld bei den Vätern bei 1.129 Euro, das der Müt­ter bei 755 Euro. Übri­gens: Den Min­dest­be­trag von 300 Euro erhal­ten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbs­ein­kom­men hatten.

Bean­tra­gung des Eltern­gel­des und zustän­di­ge Stellen

Wäh­rend der Antrag auf Eltern­zeit beim Arbeit­ge­ber ein­ge­reicht wer­den muss, wird das Eltern­geld schrift­lich bei der zustän­di­gen Eltern­geld­stel­le bean­tragt. Jeder Eltern­teil kann für sich einen Antrag auf Eltern­geld stel­len. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kin­des gestellt wer­den. Rück­wir­kend wer­den Zah­lun­gen jedoch nur für die letz­ten drei Mona­te vor Beginn des Monats gelei­stet, in dem der Antrag auf Eltern­geld bei der Eltern­geld­stel­le ein­ge­gan­gen ist. Außer­dem gilt: „Bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se besteht die Mit­glied­schaft fort, solan­ge Eltern­geld bezo­gen wird. Aus dem Eltern­geld sind kei­ne Bei­trä­ge zu lei­sten. Die­se Bei­trags­frei­heit gilt jedoch nur für das Eltern­geld selbst, nicht für mög­li­che ande­re Ein­nah­men“, so Neu­mei­er. Vor Bean­tra­gung des Eltern­gel­des soll­ten sich Ver­si­cher­te bei ihrer gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung in jedem Fall bera­ten lassen.

Vie­le wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Bei­spie­le rund um das The­ma Eltern­geld sowie einen Eltern­geld­rech­ner fin­den Inter­es­sier­te auf der Inter­net­sei­te www​.fami​li​en​-weg​wei​ser​.de des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend.

Zur IKK classic:

Die IKK clas­sic ist mit rund 3,3 Mil­lio­nen Ver­si­cher­ten das füh­ren­de Unter­neh­men der hand­werk­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und die Num­mer 6 der Kran­ken­kas­sen in Deutsch­land. Die Kas­se hat rund 7.000 Beschäf­tig­te an über 200 Stand­or­ten im Bun­des­ge­biet. Ihr Haus­halts­vo­lu­men beträgt mehr als 10 Mil­li­ar­den Euro.