Sanie­rungs­ar­bei­ten an der Kreis­stra­ße BA 12 zwi­schen Gun­zen­dorf und Tiefenhöchstadt

Durch zeit­lich beding­ten Ver­schleiß, teils schwie­ri­ge Unter­grund­ver­hält­nis­se und zu gerin­ge Ober­bau­di­men­sio­nie­rung, weist die Kreis­stra­ße BA 12 zwi­schen Gun­zen­dorf und Tie­fen­höch­stadt Uneben­hei­ten, Set­zun­gen und eine schad­haf­te Fahr­bahn­ober­flä­che auf. Der Bau- und Wirt­schafts­aus­schuss des Land­krei­ses Bam­berg hat des­halb den Fach­be­reich „Kreis­ei­ge­ner Tief­bau“ beauf­tragt, die not­wen­di­gen Sanie­rungs­ar­bei­ten durchzuführen.

Die Bau­län­ge beträgt ins­ge­samt ca. 1290 m, davon ca. 565 m Decken­bau. Der erste Abschnitt (Decken­bau) beginnt am Orts­rand Gun­zen­dorf und erstreckt sich bis kurz vor die Ein­mün­dung der „Senf­ten­berg­stra­ße“ bei Stacken­dorf. Der zwei­te Abschnitt (Ober­bau­ver­stär­kung) ist in zwei wei­te­re Teil­ab­schnit­te unter­teilt, die sich zwi­schen Fran­ken­dorf und Tie­fen­höch­stadt befinden.

Für die Durch­füh­rung der Bau­maß­nah­me ist eine Voll­sper­rung des öffent­li­chen Ver­kehrs not­wen­dig. Das Land­rats­amt Bam­berg ist des­halb in enger Abstim­mung mit dem Markt But­ten­heim dar­um bemüht, die Beein­träch­ti­gung der Bevöl­ke­rung mög­lichst gering zu halten.

Die Sper­rung beginnt am Mon­tag, 11. Sep­tem­ber 2017 und soll bis läng­stens Ende Okto­ber 2017 andauern.

Die Umlei­tung für den öffent­li­chen Durch­gangs­ver­kehr führt über die Staats­stra­ßen 2210 und 2188 (But­ten­heim – Sei­gen­dorf – Werns­dorf – Lee­sten – Zeegen­dorf) und ist in der Ört­lich­keit aus­ge­schil­dert. Die Ort­schaf­ten Stacken­dorf und Fran­ken­dorf kön­nen wäh­rend der Bau­zeit ab Gun­zen­dorf nur über die „Senf­ten­berg­stra­ße“ ange­fah­ren werden.

Um Ver­ständ­nis und Beach­tung wird gebeten.