SPD bean­tragt Wie­der­ein­füh­rung von gestaf­fel­ten Ver­län­ge­rungs­zei­ten auf Bam­ber­ger Friedhöfen

Die SPD-Stadt­rats­frak­ti­on bean­tragt bei der Stadt Bam­berg, dass Ver­län­ge­run­gen von Grä­bern wie­der gestaf­felt, also auch für kür­ze­re Zeit­räu­me mög­lich werden.

„Seit Ände­rung der Fried­hofs­sat­zung ist eine Ver­län­ge­rung eines Gra­bes auf den Bam­ber­ger Fried­hö­fen nur noch um die gesam­te Nut­zungs­zeit von min­de­stens 12 Jah­ren mög­lich“, kri­ti­siert Inge­borg Eich­horn, SPD Stadt­rä­tin. Je nach­dem wel­cher Fried­hof betrof­fen ist, kann ein Grab nur um 12 Jah­re (Haupt­fried­hof), 15 Jah­re (Gau­stadt), 20 Jah­re (Wil­densorg) oder 30 Jah­re (Bug) nach Ablauf der Nut­zungs­zeit ver­län­gert wer­den. „Dies ist vor allem für vie­le älte­re Men­schen ein zu lan­ger Zeit­raum und lässt vie­le zögern, Grä­ber zu erhal­ten“, so Karin Gott­schall, SPD Stadt­rä­tin. Die SPD-Stadt­rats­frak­ti­on bean­tragt des­halb, dass Ver­län­ge­run­gen von Grab­stel­len wie­der gestaf­felt nach Jah­ren mög­lich sein sol­len. Dies war bis 2016 mög­lich und soll wie­der­ein­ge­führt wer­den, so dass fol­gen­den Staf­fe­lun­gen gel­ten: Haupt­fried­hof (3 Jah­re / 6 Jah­re / 12 Jah­re), Gau­stadt (5 Jah­re / 10 Jah­re / 15 Jah­re), Wil­densorg (5 Jah­re / 10 Jah­re / 20 Jah­re) und in Bug (5 Jah­re / 10 Jah­re / 30 Jah­re). „Dies soll ins­be­son­de­re für älte­re Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger eine Erleich­te­rung brin­gen und die Ent­schei­dung, Grä­ber von Ange­hö­ri­gen zu ver­län­gern unter­stüt­zen“, so Eichhorn.