Leser­brief: „Infor­ma­tio­nen für Bür­ger die unter dem künf­ti­gen Bahn­lärm zu lei­den haben.“

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Es sind noch Lücken offen, wer kennt schon die fol­gen­de Gesetzeslage?

„Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung erfolgt auf Grund der EU Richt­li­nie 2002/49/EG wur­de in das BImSchG §§ 47 a/​bis f über­nom­men.“ Um das Gesetz zum Schutz vor schäd­li­chen Umwelt­ein­wir­kun­gen durch Luft­ver­un­rei­ni­gun­gen, Geräu­sche, Erschüt­te­run­gen und ähn­li­che Vor­gän­ge zu unter­strei­chen hat Gesetz­ge­ber beson­ders sen­si­ble Orte wie Kran­ken­häu­ser, Schu­len, Alters­hei­me, Kita und Ande­re die Lärm­gren­ze abgesenkt.

Es geht um die Stö­rung (kei­ne Lärm­wer­te) der Bür­ger in der Woh­nung, Arbeits­platz, Kran­ken­haus oder Schul­kin­der durch künf­ti­gen Schie­nen­lärm. Er wird nach dem Ent­ste­hungs­ort auf­ge­zeich­net ist Arbeits­un­ter­la­ge für künf­ti­ge Lärm­maß­nah­men. Die Bewer­tung der Lärm­si­tua­ti­on auf Grund­la­ge der Lärm­kar­tie­rung und Betei­li­gung der Öffent­lich­keit wird alle 5 Jah­re aktualisiert.

Es ist ein umwelt­po­li­ti­sches Pla­nungs­in­stru­ment der Euro­päi­schen Uni­on und Bun­des­re­pu­blik. Die­se Ver­ord­nung soll die Bür­ger vor schäd­li­chen Umwelt­ein­wir­kun­gen schützen.

Ein Anruf und man bekommt ein For­mu­lar zum Anmel­den zuge­schickt oder direkt im Internet:
www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de
Tele­fon 02289826 826 oder 835

Mit freund­li­chen Grüßen
Die Bür­ger­initia­ti­ve Forch­heim Nord