Schnel­ler zum Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis – mit den Tipps des ZBFS

  • Sie benö­ti­gen einen Schwerbehindertenausweis?
  • Sie wol­len, dass das Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung Ihres Han­di­caps mög­lichst zügig durch­ge­führt wird?
  • Und dass alles für Sie nach­voll­zieh­bar läuft?

Dann sind die Tipps des Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) in Bay­reuth für Sie genau rich­tig. Das ZBFS ist die Lan­des­be­hör­de mit sie­ben regio­na­len Dienst­stel­len in Bay­ern, die Ihre Schwer­be­hin­de­rung feststellt:

  1. Infor­mie­ren Sie sich vor Antragstellung! 
    Mit der Fest­stel­lung einer Behin­de­rung sind in der Regel kei­ne unmit­tel­ba­ren Lei­stun­gen ver­bun­den, son­dern Rech­te und Nach­teils­aus­glei­che im Arbeits‑, Steu­er- oder Stra­ßen­ver­kehrs­recht. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, zum Bei­spiel im Inter­net: www​.zbfs​.bay​ern​.de
  2. Las­sen Sie sich vor Antrag­stel­lung unter­su­chen, wenn Sie schon län­ger nicht mehr beim Arzt waren!
    Für die Bewer­tung Ihrer Gesund­heits­stö­run­gen benö­tigt das ZBFS-Ver­sor­gungs­amt aktu­el­le medi­zi­ni­sche Unter­la­gen behan­deln­der Ärz­te, Kran­ken­häu­ser oder Reha-Kliniken.
  3. Spre­chen Sie über den Antrag mit Ihrem Arzt, bei Kran­ken­haus- oder Reha-Auf­ent­hal­ten mit den dor­ti­gen Mit­ar­bei­tern der Sozialdienste!
    Die­se wis­sen, wor­auf es im Ver­fah­ren ankommt.
  4. Machen Sie sich bewusst: Krank­heit ist nicht gleich Behinderung!
    Ent­schei­dend ist, wie stark durch eine Erkran­kung die Teil­ha­be am Leben beein­träch­tigt ist, nicht so sehr die Dau­er und Schwe­re der Erkrankung.
  5. Ach­tung: Die Bedin­gun­gen fürs Par­ken auf Behin­der­ten­park­plät­zen sind streng!
    Nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ist eine „außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung“ Vor­aus­set­zung. Die­se liegt bei­spiels­wei­se vor, wenn eine Per­son auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen ist oder sich wegen der Schwe­re sei­nes Lei­dens dau­ernd nur mit frem­der Hil­fe oder gro­ßer Anstren­gung außer­halb eines Kraft­fahr­zeu­ges bewe­gen kann. Pro­ble­me beim Ein- und Aus­stei­gen rei­chen nicht.
  6. Fül­len Sie den Antrag immer voll­stän­dig aus!
    Das erspart Rückfragen.
  7. Fügen Sie dem Antrag alle aktu­el­len Unter­la­gen bei!
    Anson­sten muss das Ver­sor­gungs­amt die Unter­la­gen erst anfor­dern. Neu ist: Wenn Sie selbst­be­schaff­te Unter­la­gen, den Antrag und die Rech­nung des Haus­arz­tes für die Kopien zeit­gleich ans ZBFS schicken, dann erstat­tet das Ver­sor­gungs­amt dem Haus­arzt die­se Kosten unmit­tel­bar. Sind die Unter­la­gen voll­stän­dig, kann in der Regel bin­nen sechs Wochen ent­schie­den werden.
  8. Schnell und ein­fach: Den Antrag online stellen!
    Unter www​.schwer​be​hin​der​ten​an​trag​.bay​ern​.de. So beschleu­ni­gen Sie das Verfahren.
  9. Stel­len Sie einen Ver­schlim­me­rungs­an­trag, wenn Krank­hei­ten hin­zu­ge­kom­men oder sich erheb­lich ver­schlech­tert haben!

Beach­ten Sie aber: Das Ver­sor­gungs­amt prüft immer alle Gesund­heits­stö­run­gen und Erkran­kun­gen. Trotz neu­er Erkran­kung kann der neue Grad der Behin­de­rung (GdB) nied­ri­ger sein als vor­her, wenn sich eine ande­re Krank­heit gebes­sert hat.

„Eine gute Vor­be­rei­tung ist die hal­be Mie­te, um das eige­ne Ver­fah­ren im Schwer­be­hin­der­ten­recht zu unter­stüt­zen“, sagt der Lei­ter des ZBFS, Dr. Nor­bert Koll­mer und ergänzt: „Unse­re Tipps sind wert­vol­le Hin­wei­se. Damit die Men­schen mit Behin­de­rung in Bay­ern so schnell wie mög­lich an die Nach­teils­aus­glei­che kom­men, die ihnen zustehen.“

Wol­len Sie mehr über Rech­te und Nach­teils­aus­glei­che im Schwer­be­hin­der­ten­recht wis­sen? Schau­en Sie bei uns im ZBFS-Online­por­tal vor­bei: www​.zbfs​.bay​ern​.de/​m​e​n​s​c​h​e​n​-​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​/​r​e​c​hte