IHK Ober­fran­ken: „Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stärkt Selbst­ver­wal­tung der Wirtschaft“

„Die an die Pflicht­mit­glied­schaft in Indu­strie- und Han­dels­kam­mern gebun­de­ne Bei­trags­pflicht ist ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den“ urteilt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Mit die­sem Beschluss stärkt das Gericht erneut die wirt­schaft­li­che Selbst­ver­wal­tung in Deutsch­land und sichert so dau­er­haft die Mög­lich­keit, dass sich Unter­neh­men regio­nal, bun­des­weit und euro­pä­isch in allen Fra­gen der Wirt­schaft ange­mes­sen ein­brin­gen können.

„Beson­ders freut mich, dass mit der Ent­schei­dung das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von mehr als 200.000 Unter­neh­mern auch for­mal vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt aner­kannt wird. Die­se euro­pa­weit ein­zig­ar­ti­ge Struk­tur erfährt damit eine wich­ti­ge Bestä­ti­gung“, so Son­ja Weig­and, Prä­si­den­tin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Allei­ne bei unse­rer IHK enga­gie­ren sich rund 3.000 Unter­neh­mer und Fach­leu­te aus den Unter­neh­men in Prü­fungs­aus­schüs­sen sowie in der Voll­ver­samm­lung, den IHK-Gre­mi­en und IHK-Fachausschüssen.“

Der Auf­trag an die IHK, das Gesamt­in­ter­es­se der Wirt­schaft wahr­zu­neh­men, die gewerb­li­che Wirt­schaft zu för­dern und öffent­li­che Auf­ga­ben zu über­neh­men, recht­fer­tigt die gesetz­li­che Mit­glied­schaft, so das Bundesverfassungsgericht.

Gesetz­li­che Mit­glied­schaft, um Inter­es­sen der Wirt­schaft zu Gehör zu bringen

Weig­and: „Nur die gesetz­li­che Mit­glied­schaft garan­tiert, dass über die IHKs alle regio­nal Betrof­fe­nen ihre Inter­es­sen ein­brin­gen kön­nen und die­se fach­kun­dig ver­tre­ten wer­den. Dies bestä­tigt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in sei­ner heu­ti­gen Entscheidung.

Die gesetz­li­che Mit­glied­schaft ein­schließ­lich der dar­an gebun­de­nen Bei­trags­pflicht ist nach Ansicht des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts geeig­net, die­ses legi­ti­me Ziel zu errei­chen, betont Weig­and. Die Bei­trä­ge bela­sten die Betrof­fe­nen nach Wer­tung des Gerichts nicht über­mä­ßig. Auch sind die IHKs, ein­schließ­lich der Wah­len zu den Voll­ver­samm­lun­gen, demo­kra­tisch legitimiert.

Der euro­päi­sche Eini­gungs­pro­zess und die Glo­ba­li­sie­rung wecken hier­an kei­nen Zwei­fel. Die gesetz­li­che Mit­glied­schaft ist nicht an die Staats­an­ge­hö­rig­keit, son­dern die ört­li­che Ver­an­ke­rung gebun­den: Folg­lich wer­den auch euro­päi­sche Unter­neh­men in Deutsch­land durch die IHKs vertreten.