55-Jäh­ri­ger mit Cry­stal erwischt – Unter­su­chungs­haft angeordnet

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Den rich­ti­gen Rie­cher hat­ten Zivil­be­am­te bei einer Kon­trol­le am Mitt­woch­nach­mit­tag. Bei einem 55-Jäh­ri­gen stell­ten sie annä­hernd zehn Gramm Cry­stal und eine Schuss­waf­fe sicher. Der Köl­ner sitzt seit Don­ners­tag­nach­mit­tag in Untersuchungshaft.

Kurz vor 18 Uhr unter­zo­gen die Beam­ten der Zivi­len Ein­satz­grup­pe des ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­stes Bay­reuth den Mann im Bahn­hofs­be­reich einer Kon­trol­le. Bei der Durch­su­chung ent­deck­ten die Poli­zi­sten ein Tüt­chen mit der gefähr­li­chen Dro­ge Cry­stal. Zudem führ­te der Mann auch eine Schuss­waf­fe mit sich. Die Luft­pi­sto­le führ­te er ohne die not­wen­di­ge Erlaub­nis mit. Die Beam­ten nah­men den 55-jäh­ri­gen vor­läu­fig fest und stell­ten die Dro­gen sowie die Waf­fe sicher. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm dar­auf­hin die Kri­mi­nal­po­li­zei Bayreuth.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging heu­te Nach­mit­tag gegen den Beschul­dig­ten Haft­be­fehl wegen der ille­ga­len Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in Tat­ein­heit mit uner­laub­tem Besitz und Füh­rens einer Schuss­waf­fe. Das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sieht hier eine Min­dest­stra­fe von zwei Jah­ren vor.