Erläu­te­rung der CSU Eber­mann­stadt zum Abstim­mungs­ver­hal­ten „Bau­land­ent­wick­lung“ vom 17.07.2017

Bau­land gewin­nen – der Weg ist Teil des Ziels

In der Stadt­rats­sit­zung vom 17. Juli 2017 stand das The­ma Bau­land­ent­wick­lung auf der Tages­ord­nung. Wie bekannt, lehn­te eine Mehr­heit aus CSU/JB und MOG den vor­ge­leg­ten Beschluss­vor­schlag ab. Die­se Ableh­nung begrün­det sich aber nicht dar­in, dass die Mehr­heit im Eber­mann­stadter Stadt­rat kei­ne Not­wen­dig­keit sieht, Bau­land für die Stadt Eber­mann­stadt aus­zu­wei­sen. Es geht allei­ne dar­um, dass Inhal­te des vor­lie­gen­den Beschluss­vor­schlags und Vor­ge­hens­wei­se in die­ser Form nicht akzep­tiert wer­den können.

Die Situa­ti­on in Eber­mann­stadt betrach­ten wir als kri­tisch: vie­le (jun­ge) Fami­li­en, wel­che ger­ne hier in Eber­mann­stadt ansäs­sig wer­den wol­len, fin­den kei­nen Bau­platz und sind so gezwun­gen, in Nach­bar­ge­mein­den „aus­zu­wan­dern“. Es ist bekannt, dass in Eber­mann­stadt und in sei­nem Umland vie­le soge­nann­te Bau­lücken vor­han­den sind. Mög­li­cher Bau­grund wird aus vie­ler­lei Grün­den für die Öffent­lich­keit zurück­ge­hal­ten. Dem Gan­zen soll nun Ein­halt gebo­ten wer­den, indem zukünf­ti­ge Aus­wei­sun­gen von Bau­land sich grund­sätz­lich kom­plett im Eigen­tum der Stadt befin­den, Bau­ver­pflich­tun­gen zusam­men mit Kosten­über­nah­men auf­er­legt wer­den oder Bau­land­flä­chen ohne Ent­wick­lungs­per­spek­ti­ve aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan her­aus­ge­nom­men wer­den. Den Frak­tio­nen CSU/JB und MOG kom­men die­se For­de­run­gen zu pau­schal vor; des­halb geben sie Fol­gen­des zu bedenken.

Es gibt in Eber­mann­stadt gül­ti­ge Auf­stel­lungs­be­schlüs­se, wel­che bereits bis zu 21 Jah­re alt sind. Dar­in ist Bau­erwar­tungs­land aus­ge­zeich­net, für das seit Jah­ren auch eine erhöh­te Grund­steu­er zu beglei­chen gewe­sen ist. Wer­den sol­che Flä­chen nun aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan her­aus­ge­nom­men, so besteht die Gefahr, dass auf die Stadt Eber­mann­stadt hohe Regress­for­de­run­gen sei­tens der Eigen­tü­mer für die bis­her bezahl­te erhöh­te Grund­steu­er zukommt. Ist die­se Situa­ti­on detail­liert unter­sucht wor­den? Den Frak­tio­nen CSU/JB und MOG ist jeden­falls nicht bekannt, dass hier juri­stisch beleg­ba­re Erkennt­nis­se vor­lie­gen, zumin­dest haben sie kei­ne Kennt­nis hier­von erhal­ten. Neben den rein finan­zi­el­len Risi­ken muss man auch die histo­ri­sche Situa­ti­on berück­sich­ti­gen. Eini­ge der soge­nann­ten Bau­lücken sind über Tausch, z.B. zur Kom­pen­sa­ti­on benö­tig­ter Flä­chen zum Bau des „Betreu­ten Woh­nen“ oder am „alten Sport­platz“ für gemein­nüt­zi­ge Zwecke in die Hän­de der Eigen­tü­mer gelangt. Die­sen nun die­ses dama­li­ge Ent­ge­gen­kom­men mit Stra­fen zu ver­gel­ten, erscheint nicht ange­bracht und fair.

Strikt fest­ge­leg­te Bau­ver­pflich­tun­gen mit gefor­der­ter Kosten­über­nah­me und dro­hen­der, einer Ent­eig­nung ähneln­der Situa­ti­on ver­wei­sen eher auf eine sozia­li­sti­sche als eine sozia­le Vor­ge­hens­wei­se. Kann man unter Vor­ga­be die­ser har­ten Rand­be­din­gun­gen – u.a. Bau­ver­pflich­tung von bis zu fünf Jah­ren – dem per­sön­li­chen Belan­gen ein­zel­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nach­kom­men? Gera­de in die­ser Fra­ge erscheint den Frak­tio­nen CSU/JB und MOG ein enge­rer Aus­tausch mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ange­bracht. Hat man die Eigen­tü­mer der soge­nann­ten Bau­lücken umfas­send und syste­ma­tisch nach ihren Plä­nen bis­her gefragt? Hat man die gegen­sei­ti­gen Erwar­tungs­hal­tun­gen – Eigen­tü­mer auf der einen Sei­te, die Stadt Eber­mann­stadt auf der ande­ren Sei­te – aus­ge­tauscht, bei­spiels­wei­se in gemein­sa­men Ver­an­stal­tun­gen? Nach­bar­ge­mein­den haben sehr posi­ti­ve Erfah­run­gen mit sol­chen Ver­an­stal­tun­gen gemacht, wel­che übri­gens ein sehr kla­res Zei­chen von Bür­ger­nä­he und Trans­pa­renz sind.

Einer mög­li­chen Zustim­mung eines Grund­satz­be­schlus­ses müs­sen nach Auf­fas­sung der Frak­tio­nen CSU/JB und MOG eini­ge Vor­ar­bei­ten vor­aus gehen. Neben der Abklä­rung der oben ange­deu­te­ten juri­sti­schen Fra­ge­stel­lun­gen muss das Bür­ger­ge­spräch mit den Eigen­tü­mer der soge­nann­ten Bau­lücken gesucht wer­den. Dar­über hin­aus fehlt auch eine aus­führ­li­che Dis­kus­si­on mög­li­cher Model­le für die wei­te­re Aus­wei­sung von Bau­land. Es ist wohl in der Stadt­rats­klau­sur zum The­ma Bau­land über ver­schie­de­ne sol­che Model­le dis­ku­tiert wor­den, es hat aber hier­zu noch kein Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess im Stadt­rat gege­ben. Sind all die­se Vor­aus­set­zun­gen in der not­wen­di­gen Brei­te und Tie­fe behan­delt wor­den, dann kann ein Grund­satz­be­schluss ver­ab­schie­det wer­den. Momen­tan sehen sich die Frak­tio­nen CSU/JB und MOG in der Situa­ti­on, dass der zwei­te Schritt vor dem ersten gemacht wird, ohne zu wis­sen, wel­che Kon­se­quen­zen für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und für die Stadt Eber­mann­stadt dadurch ver­ur­sacht werden.

Und schluss­end­lich: Dass durch den vor­lie­gen­den Beschluss­vor­schlag eines Grund­satz­be­schlus­ses kurz- bis mit­tel­fri­stig Bau­land für jun­ge Fami­li­en vor­han­den sein soll, erken­nen die Frak­tio­nen CSU/JB und MOG an kei­ner Stel­le. Hier­für sind ande­re Maß­nah­men not­wen­dig, wel­che schnellst­mög­lich dis­ku­tiert wer­den müssen.