Plan­un­ter­la­gen für Bay­reu­ther Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus Süd lie­gen öffent­lich aus

Im Stadt­pla­nungs­amt kön­nen ab 31. Juli die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­ge­se­hen werden

Beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 31. Juli, die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus Süd“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 18. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) samt wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen ein­ge­se­hen werden.

Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Bay­reuth hat den Neu­bau eines Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses Süd bean­tragt. Der Haupt- und Finanz­aus­schuss des Stadt­rats hat bereits im Novem­ber 2014 die Not­wen­dig­keit des Pro­jek­tes aner­kannt. Der Stand­ort befin­det sich an der Thier­gärt­ner Stra­ße, Abzweig Pan­zer­teich­weg, gegen­über der Ein­mün­dung Für­set­zer Stra­ße. Das Grund­stück wird der­zeit land­wirt­schaft­lich genutzt. Vor der Errich­tung des gemein­sa­men Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren Bay­reuth und Wolfs­bach für die Stadt­tei­le Thier­gar­ten, Destu­ben und Ober­kon­ners­reuth sind zunächst die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zu schaffen.

Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Sit­zung Ende Mai die­ses Jah­res der vor­lie­gen­den Ent­wurfs­pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.