Bam­ber­ger Senio­rin über­gibt unbe­irrt Geld an Betrüger

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Aller War­nun­gen zum Trotz über­gab am Diens­tag­mit­tag eine 80-jäh­ri­ge Frau im Zusam­men­hang mit dem soge­nann­ten Enkel­trick­be­trug einer Unbe­kann­ten eine grö­ße­re Geld­sum­me. Die Ermitt­lun­gen führt nun die Kri­mi­nal­po­li­zei Bamberg.

Am Vor­mit­tag rief eine unbe­kann­te Frau bei der 80-Jäh­ri­gen zu Hau­se im Stadt­teil Wun­der­burg an und gab sich als Lebens­ge­fähr­tin ihres Soh­nes aus. Für einen angeb­lich gehei­men Haus­kauf ver­lang­te die Frau Geld von der Senio­rin. Die betag­te Dame woll­te der ver­meint­li­chen Schwie­ger­toch­ter hel­fen und ging zu einer Bank­fi­lia­le, zwi­schen­zeit­lich hielt die unbe­kann­te Tat­ver­däch­ti­ge wei­ter­hin tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihrem Opfer. Trotz mehr­ma­li­ger War­nun­gen von Mit­ar­bei­tern des Geld­in­sti­tuts, dass es sich aktu­ell um die Enkel­trick-Betrugs­ma­sche han­deln könn­te, ließ sich die 80-Jäh­ri­ge meh­re­re tau­send Euro aus­zah­len. Das Geld über­gab sie dann in ihrem Mehr­fa­mi­li­en­haus an eine unbe­kann­te Frau. Ein Sicher­heits­mit­ar­bei­ter der Bank ver­stän­dig­te die Polizei.

Die Abho­le­rin der Geld­sum­me wird als etwa 155 Zen­ti­me­ter gro­ße, schlan­ke Frau im Alter von zir­ka 30 Jah­ren beschrieben.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt zum wie­der­hol­ten Mal vor die­ser Betrugs­ma­sche und rät:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich jemand am Tele­fon mög­li­cher­wei­se nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Ver­ge­wis­sern Sie sich, ob der Anru­fer wirk­lich ein Ver­wand­ter ist: Rufen Sie die jewei­li­ge Per­son unter der bis­her bekann­ten und benutz­ten Num­mer an und las­sen Sie sich den Sach­ver­halt bestätigen.
  • Geben Sie kei­ne Details zu Ihren fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Las­sen Sie sich zeit­lich und emo­tio­nal nicht unter Druck setzen.
  • Legen Sie ein­fach den Tele­fon­hö­rer auf, sobald Ihr Gesprächs­part­ner Geld von Ihnen fordert.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Per­so­nen – auch nicht, wenn sie angeb­lich im Auf­trag von Verwandten/​Bekannten handeln.
  • Infor­mie­ren Sie sofort die Poli­zei über die Not­ruf­num­mer 110, wenn Ihnen ein Anruf ver­däch­tig vorkommt.