Mela­nie Huml gra­tu­liert zum zehn­jäh­ri­gen Jubi­lä­um der Bam­ber­ger Aka­de­mien für Gesund­heits- und Pflegeberufe

Bay­erns Pfle­ge­mi­ni­ste­rin: Reform der Pfle­ge­be­ru­fe wer­tet Berufs­bild enorm auf

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml hat zum zehn­jäh­ri­gen Jubi­lä­um der Bam­ber­ger Aka­de­mien für Gesund­heits- und Pfle­ge­be­ru­fe gra­tu­liert. Huml beton­te am Frei­tag anläss­lich des Jubi­lä­ums in Bam­berg: „Bereits seit zehn Jah­ren bil­den die Bam­ber­ger Aka­de­mien moti­vier­te Nach­wuchs­kräf­te für den Pfle­ge- und Gesund­heits­be­reich aus. Für die lang­jäh­ri­ge erfolg­rei­che Arbeit und das gro­ßes Enga­ge­ment im Bereich der Aus­bil­dung, aber auch der Fort- und Wei­ter­bil­dung dan­ke ich herzlich.“

Ins­be­son­de­re der Pfle­ge­be­reich wer­de auf­grund der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen, erläu­ter­te die Mini­ste­rin: „Zur Bewäl­ti­gung ihres All­tags wer­den alters­be­dingt künf­tig immer mehr Men­schen Hil­fe benö­ti­gen. Bis 2030 wer­den vor­aus­sicht­lich 3,2 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land Lei­stun­gen der sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung erhal­ten. Fakt ist: Wir brau­chen mehr jun­ge Men­schen, die mit Herz­blut und viel Freu­de pflegen.“

Um mehr Fach­kräf­te für den Pfle­ge­be­reich zu gewin­nen, hat der Bun­des­tag am 22. Juni 2017 eine Reform der Aus­bil­dung beschlos­sen. Huml beton­te: „Die Reform schafft die Vor­aus­set­zung für eine moder­ne und attrak­ti­ve Pfle­ge­aus­bil­dung. Dadurch wer­den Nach­wuchs­kräf­te bes­ser auf die ver­än­der­ten Her­aus­for­de­run­gen in der Berufs­pra­xis vor­be­rei­tet und es wer­den neue Berufs- und Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten eröffnet.“

Die Mini­ste­rin ver­wies dar­auf, dass im Zuge der Reform auch die Bedeu­tung einer qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Aus­bil­dung für die Pfle­ge­qua­li­tät und den Pati­en­ten­schutz her­aus­ge­stellt wird. Es wer­den erst­mals bestimm­te beruf­li­che Tätig­kei­ten für den Pfle­ge­be­reich gere­gelt, die nur Pfle­ge­kräf­ten mit der ent­spre­chen­den Fach­kraft­aus­bil­dung vor­be­hal­ten sind. Sie unter­strich: „Die Neue­run­gen wer­ten das Berufs­bild enorm auf! Und das ist auch not­wen­dig. Die Berufs­aus­übung muss auch auf Dau­er so attrak­tiv sein, dass die Pfle­ge­kräf­te dem Beruf nicht nach ein paar Jah­ren wie­der den Rücken kehren.“

Mit dem von der Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­de­ten Pfle­ge­be­ru­fe­re­form­ge­setz wird eine zwei­jäh­ri­ge gene­ra­li­sti­sche Aus­bil­dung ein­ge­führt, in der Inhal­te aus allen Pfle­ge­be­rei­chen (Kran­ken­pfle­ge, Kin­der­kran­ken­pfle­ge und Alten­pfle­ge) ver­mit­telt wer­den. Über Ver­tie­fungs­ein­sät­ze in einem der Pfle­ge­be­rei­che wird es nach wie vor eine gewis­se Spe­zia­li­sie­rung geben. Wer die gene­ra­li­sti­sche Aus­bil­dung im drit­ten Jahr fort­setzt, erwirbt dann den Abschluss zur Pfle­ge­fach­frau oder zum Pfle­ge­fach­mann. Zum Ende des zwei­ten Aus­bil­dungs­drit­tels kön­nen sich die Aus­zu­bil­den­den, die eine Ver­tie­fung im Bereich der Kin­der­kran­ken- oder Alten­pfle­ge gewählt haben, ent­schei­den, ob sie die gene­ra­li­sti­sche Aus­bil­dung wei­ter­füh­ren oder im drit­ten Aus­bil­dungs­jahr aus­schließ­lich den Bereich der Alten­pfle­ge oder den Bereich der Kin­der­kran­ken­pfle­ge mit dem jewei­li­gen Abschluss „Altenpfleger/​in“ oder „Kinderkrankenpfleger/​in“ absol­vie­ren wollen.