Wegen EDV-Umstel­lung: ZBFS in Bay­reuth nur ein­ge­schränkt erreichbar

Fest­stel­lung einer Behinderung

In der Zeit vom 30. Juni bis zum 7. Juli 2017 ist das Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) nur ein­ge­schränkt erreich­bar. Betrof­fen ist der Bereich „Fest­stel­lung einer Behin­de­rung – Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis“. Grund für die ein­ge­schränk­te Erreich­bar­keit aller Dienst­stel­len des ZBFS in Bay­ern sind not­wen­di­ge Umstel­lun­gen auf ein kom­plett neu­es EDV-Programm.

Was bedeu­tet das für den Bürger?

Das ZBFS kann in die­sem Zeit­raum auf das elek­tro­ni­sche Ver­fah­ren nicht zugrei­fen und auch kei­ne Anträ­ge zur Fest­stel­lung einer Behin­de­rung bear­bei­ten. Aus­künf­te zum Sach­stand eines Ver­fah­rens oder Infor­ma­tio­nen zu ein­zel­nen Fäl­len kön­nen in die­ser Zeit eben­falls nicht erfolgen.

Bit­te beach­ten Sie aber!

  • Die Ser­vice­zen­tren in allen Regio­nal­stel­len Bay­erns sind in die­sem Zeit­raum unver­än­dert geöffnet.
  • Die Bür­ger kön­nen ihre Anträ­ge beim ZBFS stel­len und im Ser­vice­zen­trum all­ge­mei­ne Aus­künf­te erhalten.
  • Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit ist unver­än­dert täg­lich von Mon­tag bis Frei­tag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich.

Bei all­ge­mei­nen Fra­gen hel­fen die ZBFS-Mit­ar­bei­ter ger­ne wei­ter. Auf Daten der Antrag­stel­ler kann auch hier nicht zuge­grif­fen wer­den. Infor­ma­tio­nen zu den Ser­vice­zen­tren in Mün­chen, Augs­burg, Nürn­berg, Würz­burg, Bay­reuth, Regens­burg und Lands­hut und zur tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit fin­den Sie unter www​.zbfs​.bay​ern​.de.

Ende 2016 waren rund 1,19 Mil­lio­nen Men­schen in Bay­ern schwer­be­hin­dert. Eine Schwer­be­hin­de­rung liegt ab einem Grad der Behin­de­rung (GdB) von 50 oder mehr vor. Das ZBFS stellt die­sen GdB sowie Merk­zei­chen fest. Die Schwer­be­hin­de­rung wird mit einem Aus­weis nachgewiesen.

Wir bit­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Ver­ständ­nis dafür, dass es auch eini­ge Tage nach den Umstel­lungs­ar­bei­ten zu Ver­zö­ge­run­gen bei Aus­künf­ten kom­men kann.

Mehr zum Schwer­be­hin­der­ten-Fest­stel­lungs­ver­fah­ren fin­den Sie unter: www​.zbfs​.bay​ern​.de/​m​e​n​s​c​h​e​n​-​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​/​a​u​s​w​eis