Gud­run Bren­del-Fischer, MdL: „Geän­der­tes Feu­er­wehr­ge­setz stärkt beruf­li­che und frei­wil­li­ge Feuerwehren“

Symbolbild Polizei

Über wich­ti­ge Ände­run­gen beim Baye­ri­schen Feu­er­wehr­ge­setz hat der Baye­ri­sche Land­tag heu­te beschlos­sen. „Wich­tig­ster Punkt der gest­ri­gen Abstim­mung war die Anhe­bung der bestehen­den Alters­gren­ze für den Feu­er­wehr­dienst von 63 auf 65 Jah­re, denn damit wol­len wir das Ein­satz­kräf­te­po­ten­zi­al vor Ort sicher­stel­len“, erklärt die Bay­reu­ther CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Brendel-Fischer.

Dazu gehört auch, dass bereits jun­ge Kin­der an die wich­ti­ge öffent­li­che Ein­rich­tung Feu­er­wehr her­an­ge­führt wer­den kön­nen. „Den Gemein­den wird nun die Mög­lich­keit eröff­net frei­wil­lig selbst die Nach­wuchs­ar­beit ihrer Feu­er­wehr zu stär­ken und Kin­der ab dem voll­ende­ten 6. Lebens­jahr in Form einer Kin­der­feu­er­wehr an die­se wich­ti­ge Auf­ga­be her­an­zu­füh­ren“, erläu­tert Bren­del-Fischer. „Natür­lich auf spie­le­ri­sche Wei­se, denn erst von 12 bis 18 Jah­ren kön­nen Jugend­li­che als Feu­er­wehr­an­wär­ter Dienst lei­sten, um danach in die akti­ve Wehr zu wech­seln. Das bleibt auch so“, ergänzt sie.

Wie auch sonst waren bei die­ser Geset­zes­än­de­rung alle betrof­fe­nen Ver­bän­de eng ins Ver­fah­ren ein­ge­bun­den. So wird, neben vie­len wei­te­ren Punk­ten, künf­tig auch die kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ein­zel­nen Feu­er­weh­ren erleichtert.

Künf­tig darf die Feu­er­wehr auch bei Übun­gen auf öffent­li­chen Stra­ßen die Anord­nung ver­kehrs­re­geln­der Maß­nah­men durch das Auf­stel­len von Ver­kehrs­zei­chen vor­neh­men. „Das konn­te bis­her nur die zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de“, erklärt die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Baye­ri­schen Land­tag Gud­run Brendel-Fischer.

Nach den Wor­ten der Bay­reu­ther CSU-Poli­ti­ke­rin lei­sten in Bay­ern aktu­ell rund 320.000 Per­so­nen akti­ven Feu­er­wehr­dienst, davon 310.000 ehrenamtlich.