Land­kreis Bam­berg saniert wich­ti­ge Verbindungsstraßen

Ein­stim­mig beschlos­sen die Mit­glie­der in der letz­ten Sit­zung des Bau- und Wirt­schafts­aus­schus­ses die Sanie­rung der Kreis­stra­ße BA 12. Zudem wur­den für die bereits im April 2017 beschlos­se­ne Erneue­rung der Kreis­stra­ße BA 42 wei­te­re Stra­ßen­bau­ar­bei­ten ohne Gegen­stim­me vergeben.

Die Kreis­stra­ße BA 12 führt von der St 2260 bei Gun­zen­dorf über Stacken­dorf, Fran­ken­dorf und Tie­fen­höch­stadt bis Teu­chatz. „Die Kreis­stra­ße BA 12 stellt eine wich­ti­ge Ver­bin­dung von den Höhen des Jura zum Tal­raum bei But­ten­heim mit Anschluss an das über­ört­li­che Ver­kehrs­netz dar“, erläu­tert Land­rat Johann Kalb, „Wir möch­ten die Bau­zeit mög­lichst kurz und damit die Beein­träch­ti­gun­gen für die betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gering halten.“

Die Strecke weist auf­grund teils schwie­ri­ger Unter­grund­ver­hält­nis­se, Alte­rung und einer abschnitts­wei­se rela­tiv gerin­gen Ober­bau­di­men­sio­nie­rung Uneben­hei­ten, Set­zun­gen und eine schad­haf­te Fahr­bahn­ober­flä­che auf. Die Maß­nah­me wird zwei Abschnit­te umfas­sen. Der erste Abschnitt betrifft die Strecke zwi­schen Gun­zen­dorf und dem Abzweig zum Senf­ten­berg bei Stacken­dorf. Hier haben sich im Lau­fe der Jah­re lang­fri­sti­ge Set­zun­gen erge­ben, wodurch eine sehr unebe­ne Fahr­bahn­ober­flä­che und ent­spre­chen­de Fol­ge­schä­den ent­stan­den sind. Durch eine Erneue­rung der Asphalt­deck­schicht und Asphalt­trag­schicht wer­den auf einer Län­ge von 550 m die Uneben­hei­ten aus­ge­gli­chen und eine ein­wand­freie Fahr­bahn­ober­flä­che hergestellt.

Der zwei­te Abschnitt umfasst die Stra­ße zwi­schen Fran­ken­dorf und Tie­fen­höch­stadt. In Teil­ab­schnit­ten weist die Strecke wegen der dort zu gerin­gen Ober­bau­di­men­sio­nie­rung star­ke Set­zun­gen, Uneben­hei­ten, Ris­se und Aus­brü­che auf. Daher wird, nahe dem „Park­platz Klet­ter­gar­ten“, auf einer Län­ge von 430 m bzw. süd­lich von Tie­fen­höch­stadt auf einer Län­ge von 270 m eine Ober­bau­ver­stär­kung aus­ge­führt. Nach Abfrä­sen der alten Deck­schicht sind ein Pro­fil­aus­gleich mit einer zusätz­li­chen Asphalt­trag­schicht und das Auf­brin­gen einer neu­en Asphalt­deck­schicht vorgesehen.

Die Gesamt­ko­sten für die Stra­ßen­bau­maß­nah­me sind mit ca. 320.000 Euro ver­an­schlagt. Die Bau­maß­nah­me soll im Herbst 2017 im Rah­men einer ca. vier­wö­chi­gen Bau­zeit aus­ge­führt wer­den. Hier­für ist auch eine Voll­sper­rung mit Umlei­tung über die Staats­stra­ßen 2210 und 2188 (But­ten­heim – Sei­gen­dorf – Werns­dorf – Lee­sten – Zeegen­dorf) notwendig.

Bau­ar­bei­ten an der Kreis­stra­ße BA 42 begin­nen im Juli 2017

Eine wei­te­re wich­ti­ge Ver­bin­dungs­stra­ße ist die Kreis­stra­ße BA 42. Sie ver­bin­det zusam­men mit der Kreis­stra­ße LIF 25 die Tal­räu­me der Itz und des Mains. Der von den Bau­maß­nah­men betrof­fe­ne Abschnitt der BA 42 führt von der Bun­des­stra­ße B 4 bei Busen­dorf zur Land­kreis­gren­ze Lich­ten­fels bei Ummersberg.

Die Bau­ar­bei­ten begin­nen vor­aus­sicht­lich Anfang Juli 2017 und wer­den ca. fünf bis sechs Wochen dau­ern. „Im Zuge der Sanie­rung wird auch der bis­her von Ehren­amt­li­chen betreu­te Amphi­bi­en­über­gang zu einer sta­tio­nä­ren Amphi­bi­en­schutz­ein­rich­tung umge­baut“, so Land­rat Kalb. Die­se besteht aus beid­sei­tig längs der Ban­ket­te ver­lau­fen­den Stahl­leit­wän­den und klei­nen Tun­neln. Damit ist es zukünf­tig nicht mehr not­wen­dig die mobi­len Amphi­bi­en­schutz­zäu­ne all­jähr­lich auf- und abzubauen.

Die Bau­maß­nah­me kann nur unter Voll­sper­rung des öffent­li­chen Ver­kehrs abge­wickelt wer­den. Die Auf­recht­erhal­tung des land­wirt­schaft­li­chen Ver­kehrs wird gewähr­lei­stet. Die Umlei­tung für den öffent­li­chen Ver­kehr führt nörd­lich über die B 4 und über die Kreis­stra­ßen CO 1, LIF 8 und LIF 25.