Stadt Bay­reuth: För­der­fi­bel und –richt­li­nie ab sofort einsehbar

Ab sofort sind die „För­der­fi­bel für die Durch­füh­rung von Städ­te­bau­för­de­rungs­maß­nah­men in der Innen­stadt“ und die „För­der­richt­li­nie zur Unter­stüt­zung pri­va­ter und öffent­li­cher Maß­nah­men im Städ­te­bau­för­de­rungs­pro­gramm ‚Akti­ve Stadt- und Orts­teil­zen­tren‘ (öffent­lich-pri­va­ter Pro­jekt­fonds)“ im Inter­net ein­seh­bar – und zwar unter www​.bay​reuth​.de auf der Sei­te des Amtes für Städ­te­bau­för­de­rung. Bei Bedarf sind För­der­fi­bel und –richt­li­nie auch in Papier­form beim Amt für Städ­te­bau­för­de­rung erhältlich.

Die För­der­fi­bel wur­de erar­bei­tet, um inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Bay­reuth schnell und umfas­send über die För­der­mög­lich­kei­ten pri­va­ter Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nah­men im Rah­men des Städ­te­bau­för­de­rungs­pro­gram­mes zu infor­mie­ren. Der Gel­tungs­be­reich umfasst die inner­städ­ti­schen Sanie­rungs­ge­bie­te C, G und H.

Im Rah­men der Städ­te­bau­för­de­rungs­pro­gram­me „Akti­ve Stadt- und Orts­teil­zen­tren“ besteht die Mög­lich­keit, mit Hil­fe des öffent­lich-pri­va­ten Pro­jekt­fonds eine gesamt­wirt­schaft­li­che Auf­wer­tung des Quar­tiers sowohl durch pri­va­te finan­zi­el­le Mit­tel als auch öffent­li­che För­der­mit­tel zu errei­chen. Die­ser Pro­jekt­fonds zielt dar­auf ab, pri­va­tes Enga­ge­ment und pri­va­te Finanz­res­sour­cen zur Ent­wick­lung von Stadt- und Orts­teil­zen­tren zu akti­vie­ren. Die För­der­richt­li­nie soll für bei­de Sei­ten – Kom­mu­ne und pri­va­te Akteu­re – eine Richt­schnur dar­stel­len, wie Maß­nah­men unter Zuhil­fe­nah­me des Pro­jekt­fonds abge­wickelt wer­den kön­nen. Der Gestal­tungs­be­reich umfasst die inner­städ­ti­schen Sanie­rungs­ge­bie­te C, G und H.