Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen für Gewer­be­stand­ort Tun­nel­stra­ße lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren für einen Gewer­be­stand­ort Tunnelstraße

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 22. Mai, der Ent­wurf für den Bebau­ungs­plan „Gewer­be­stand­ort Tun­nel­stra­ße“ öffent­lich aus. Die Unter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 19. Juni im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die Grund­stücke zwi­schen der Tun­nel­stra­ße und den Bahn­glei­sen lie­gen der­zeit zum gro­ßen Teil brach. Hier sieht der aktu­ell wirk­sa­me Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth eine per­spek­ti­vi­sche Ver­wer­tung als Gewer­be­flä­che vor. Der frag­li­che Stand­ort eig­net sich aus stadt­pla­ne­ri­scher Sicht auf­grund sei­ner ver­kehrs­gün­sti­gen Lage an der Tun­nel­stra­ße und am Haupt­bahn­hof sowie der hete­ro­ge­nen Nut­zungs- und Sied­lungs­struk­tu­ren im Umfeld für die Ansied­lung von Gewer­be. Die Ver­kehrs­er­schlie­ßung des Plan­ge­bie­tes soll über die vor­han­de­ne Infra­struk­tur der Tun­nel­stra­ße erfolgen.

Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat daher in sei­ner Sit­zung Ende März der aktu­el­len Ent­wurfs­pla­nung zuge­stimmt und die Ein­lei­tung des erfor­der­li­chen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens beschlos­sen. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.