Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth bit­tet um Rück­sicht bei Arbei­ten in Haus und Gar­ten sowie bei Festen im Freien

Rück­sicht auf den Nach­barn neh­men: Unnö­ti­gen Lärm vermeiden

Die Tage wer­den län­ger, die Tem­pe­ra­tu­ren wär­mer und vie­le Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nut­zen das früh­som­mer­li­che Wet­ter, um in Haus und Gar­ten zu wer­keln oder Ver­gnü­gun­gen im Frei­en zu ver­an­stal­ten. Durch den dar­aus ent­ste­hen­den Lärm kön­nen sich Nach­barn aller­dings gestört oder belä­stigt füh­len. Aus die­sem Grund bit­tet die Stadt­ver­wal­tung um Rücksichtnahme.

Was geht und was nicht, regelt im Ein­zel­nen die soge­nann­te „Lärm­be­kämp­fungs­ver­ord­nung“ der Stadt Bay­reuth. Ver­stö­ße kön­nen mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Geräusch­vol­le öffent­li­che und nicht­öf­fent­li­che Ver­an­stal­tun­gen, die im Frei­en oder in Räu­men statt­fin­den und zu Belä­sti­gun­gen füh­ren kön­nen, sind dem­nach ab 22 Uhr so zu gestal­ten, dass die Nach­bar­schaft nicht unnö­tig gestört wird.

Ruhe­stö­ren­de Haus- und Gar­ten­ar­bei­ten, wie zum Bei­spiel das Aus­klop­fen von Tep­pi­chen, Pol­ster­mö­beln oder Bet­ten, das Häm­mern, Sägen und Hacken von Holz sowie der Ein­satz von Motor­ra­sen­mä­hern, sind nur in der Zeit von Mon­tag bis Frei­tag von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr sowie an Sams­ta­gen von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr erlaubt. Frei­schnei­der (Motor­sen­sen), Gras­kan­ten­schnei­der, Laub­blä­ser oder ‑samm­ler dür­fen mon­tags bis ein­schließ­lich sams­tags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt wer­den. Außer­halb die­ser fest­ge­leg­ten Zei­ten sind ruhe­stö­ren­de Haus- und Gar­ten­ar­bei­ten verboten.

Übri­gens: Zu Haus­ar­bei­ten zäh­len auch Bau- oder Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, die von Haus­be­woh­nern oder Drit­ten als Heim­wer­ker im Haus bezie­hungs­wei­se in der Woh­nung oder im Frei­en durch­ge­führt wer­den, wie zum Bei­spiel das Abschla­gen von Ver­putz oder Flie­sen, Boh­ren, Schnei­den von Holz oder Platten.

Die Stadt­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass auch Musik­in­stru­men­te oder Ste­reo­an­la­gen in Häu­sern, Woh­nun­gen und son­sti­gen Räu­men sowie in Kraft­fahr­zeu­gen oder im Frei­en nur so benutzt wer­den dür­fen, dass sie die Nach­bar­schaft oder All­ge­mein­heit nicht unnö­tig stören.

Die Lärm­be­kämp­fungs­ver­ord­nung liegt beim Amt für Umwelt­schutz, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 4. Stock, Zim­mer 414, aus und kann dort wäh­rend der übli­chen Sprech­zei­ten ein­ge­se­hen wer­den. Inter­es­sier­ten Bür­gern wird auf Wunsch ger­ne ein Exem­plar aus­ge­hän­digt. Die Ver­ord­nung steht außer­dem auf www​.bay​reuth​.de zum Down­load zur Verfügung.