Land­kreis Bay­reuth prä­sen­tiert sein Kon­zept für die Mobi­li­tät der Zukunft

Elektromobilität interessiert viele Menschen: Der Sitzungssaal des Landkreises war bei der Präsentation des Konzeptes bis auf den letzten Platz besetzt.
Elektromobilität interessiert viele Menschen: Der Sitzungssaal des Landkreises war bei der Präsentation des Konzeptes bis auf den letzten Platz besetzt.

Am 10.5.2017 wur­de im Land­rats­amt Bay­reuth das Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zept für den Land­kreis vor­ge­stellt, das in den letz­ten neun Mona­ten von der Eco­Li­bro GmbH und der EMCEL GmbH erstellt wor­den war. Das Kon­zept „bie­tet erst­mals einen belast­ba­ren stra­te­gi­schen Rah­men für die syste­ma­ti­sche Beein­flus­sung eines den gesam­ten Ver­kehrs­sek­tor umwäl­zen­den Pro­zes­ses“, so Land­rat Her­mann Hüb­ner bei der Kon­zept­vor­stel­lung. Zen­tra­ler Bau­stein ist ein Plan zum schritt­wei­sen Aus­bau des Land­krei­ses mit Lade­infra­struk­tur und zur Stei­ge­rung des Anteils von E‑Autos in den unter­such­ten Flotten.

Für den Land­kreis erge­ben sich aus dem Kon­zept fol­gen­de vor­dring­li­che Handlungsansätze:

1. Auf­bau einer öffent­li­chen flä­chen­decken­den Lade­infra­struk­tur im Zuge einer gebün­del­ten Aus­schrei­bung durch den Land­kreis. Der Kreis über­nimmt somit eine wesent­li­che Dienst­lei­stungs­funk­ti­on für sei­ne Kom­mu­nen. Durch die gebün­del­te Aus­schrei­bung sind Kosten­ein­spa­run­gen zu erwar­ten. Das Kon­zept geht davon aus, dass im Land­kreis schon ab 2018 ins­ge­samt 96 öffent­li­che Lade­säu­len errich­tet wer­den, wobei sich deren Zahl bis 2030 nicht erhö­hen muss, weil Laden haupt­säch­lich im pri­va­ten Bereich (80%) und beim Arbeit­ge­ber erfol­gen wird.

Die Infra­struk­tur soll wie folgt auf die Gemein­den ver­teilt werden:

  • Gemein­den bis 3500 Ein­woh­ner: 2 Ladesäulen
  • Gemein­den über 3500 Ein­woh­ner: 4 Ladesäulen
  • Peg­nitz: 8 Ladesäulen.

2. Auf­bau eines land­kreis­wei­ten ein­heit­li­chen Car­sha­ring-Pools unter dem Dach eines Anbie­ters. Vor­dring­li­cher Hand­lungs­be­darf besteht in der ersten Stu­fe in den Berei­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Infor­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung für das The­ma Carsharing.

3. Der Land­kreis trans­for­miert sei­nen eige­nen Fahr­zeug-Pool, der suk­zes­si­ve auf e‑Cars umge­rü­stet wird, in ein eige­nes Car-Sha­ring-Modell, wonach in den nicht aus­ge­la­ste­ten betrieb­li­chen Zei­ten sämt­li­che Fahr­zeu­ge für ander­wei­ti­ge Nut­zer zur Ver­fü­gung stehen.

4. Der Ein­satz von Elek­tro­bus­sen ist im Land­kreis auf­grund der Strecken­län­gen und der topo­gra­phi­schen Ver­hält­nis­se im Mit­tel­ge­birgs­raum nur bedingt mög­lich und der­zeit noch nicht wirt­schaft­lich dar­stell­bar. Daher emp­feh­len die Gut­ach­ter den Ein­satz von Brenn­stoff­zel­len­bus­sen. Da hier­für jedoch sehr hohe Inve­sti­tio­nen für Fahr­zeu­ge und Was­ser­stoff­tank­stel­len erfor­der­lich sind, wer­den Koope­ra­ti­ons­mo­del­le zwi­schen den Ver­kehrs­un­ter­neh­men (ins­be­son­de­re für den Auf­bau einer zen­tra­len Tank­stel­le) unter Ein­be­zie­hung des ÖNPV-Auf­ga­ben­trä­gers Land­kreis drin­gend angeraten.

5. Für die Umset­zung des Kon­zep­tes ist die umfas­sen­de Abschöp­fung der aktu­el­len För­der­mög­lich­kei­ten unab­ding­bar. Hier­für über­nimmt der Land­kreis die zen­tra­le Mode­ra­ti­on- und Antragsfunktion.

In sei­ner end­gül­ti­gen Fas­sung wird das Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zept am 24.5.2017 auf der Web­site des Land­krei­ses ver­öf­fent­licht. Das Kon­zept umfasst fol­gen­de Aspekte:

  • Es stellt mög­li­che E‑Mobilitätsachsen und ‑dreh­schei­ben im Land­kreis Bay­reuth dar;
  • Es iden­ti­fi­ziert die unter­schied­li­chen Mobi­li­täts­grup­pen und beschreibt deren Ansprü­che sowie Anrei­ze für den Umstieg auf Elek­tro­mo­bi­li­tät, z.B. Tou­ris­mus, Berufs­ver­kehr, gewerb­li­cher Ver­kehr, Logi­stik, Unter­neh­mens­flot­ten, kom­mu­na­le Flot­ten, ÖPNV, Radfahrer;
  • Es for­mu­liert einen Hand­lungs­plan für den Aus­bau der Lade­infra­struk­tur sowie einen Plan zur Stei­ge­rung des Anteils elek­trisch betrie­be­ner Fahr­zeu­ge in kom­mu­na­len Flot­ten, bei mobi­len Ver­sor­gungs­dien­sten sowie im ÖPNV, jeweils mit zeit­lich gestaf­fel­ter Finanzprognose;
  • Es beschreibt dif­fe­ren­zier­te (E-)CarSharing-Modelle für die raum­struk­tu­rel­len Gege­ben­hei­ten im Land­kreis Bayreuth;

Anhand bei­spiel­haf­ter Unter­su­chun­gen kom­mu­na­ler und gewerb­li­cher Flot­ten wird dar­ge­stellt, wel­che Ein­spar­po­ten­zia­le sich bei der voll­stän­di­gen und par­ti­el­len Umstel­lung einer Fahr­zeug­flot­te auf Elek­tro­mo­bi­li­tät ergeben.

Außer­dem wur­de unter­sucht, ob und unter wel­chen struk­tu­rel­len und finan­zi­el­len Rand­be­din­gun­gen sich ÖPNV-Flot­ten auf Elek­tro­mo­bi­li­tät umstel­len lassen.

Am Bei­spiel der geplan­ten Elek­tro­mo­bi­li­täts­tra­sse Wei­den­berg – War­men­stein­ach wur­de unter­sucht, inwie­weit E‑Mobilität (Fahr­rad, aber auch Auto­mo­bi­le) den ÖPNV sinn­voll ergän­zen kann.

Um den Erfolg der Umset­zung zu eva­lu­ie­ren, wur­de ein Eva­lua­ti­ons­sy­stem nach dem Smart Prin­zip zu ent­wickeln (Spe­zi­fisch, Mess­bar, Akzep­tiert, Rea­li­stisch, Terminierbar).

Wäh­rend der Erstel­lungs­pha­sen fand eine Rei­he von Work­shops statt, in wel­che die rele­van­ten Ziel­grup­pen (u.a. Elek­tro­hand­werk, Kfz-Bran­che, Mobi­li­täts­dienst­lei­ster, Wirt­schaft, Tou­ris­mus) aktiv ein­ge­bun­den wur­den. Das Kon­zept wur­de zu 80% mit Mit­teln des Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­ums gefördert.