Land­rats­amt Bay­reuth: Ille­ga­le Samm­lun­gen nicht unterstützen

Immer häu­fi­ger wer­den im Land­kreis Bay­reuth Zet­tel mit der Auf­schrift „Ach­tung, wir sam­meln kosten­los“ oder „Alt­klei­der­samm­lung“ mit dem Hin­weis, die genann­ten Gegen­stän­de zur Abho­lung bereit­zu­stel­len, in die Brief­kä­sten geworfen.

Bei mit Hand­zet­teln ange­kün­dig­ten Stra­ßen­samm­lun­gen, bei denen nur der Ter­min (und ggf. eine Mobil­funk­num­mer) ange­ge­ben sind und wei­te­re Anga­ben feh­len, han­delt es sich meist um nicht ange­zeig­te gewerb­li­che Samm­lun­gen. Der­ar­ti­ge Samm­lun­gen müs­sen nach dem Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz bei der zustän­di­gen Behör­de vor­ab ange­zeigt wer­den, da sonst gegen gesetz­li­che Vor­ga­ben ver­sto­ßen wird. Dies stellt sicher, dass die ein­ge­sam­mel­ten Gegen­stän­de oder Mate­ria­li­en fach­ge­recht ent­sorgt wer­den. Ziel der ille­ga­len Samm­lun­gen ist, an gewinn­brin­gen­de Gegen­stän­de her­an­zu­kom­men. Die weniger/​nicht loh­nen­den Din­ge wer­den daher in vie­len Fäl­len am Stra­ßen­rand zurück­ge­las­sen oder gar in der frei­en Land­schaft entsorgt.

Daher appel­liert der Land­kreis Bay­reuth an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, kei­ne Abfäl­le und vor allem kei­ne Elek­tro­alt­ge­rä­te an unse­riö­se Samm­ler abzu­ge­ben, son­dern die­se ord­nungs­ge­mäß und umwelt­ge­recht zu entsorgen.

Die Ent­sor­gungs­ko­sten für die abge­la­ger­ten, zum Teil sogar gefähr­li­chen Abfäl­le gehen zu Lasten der Gebüh­ren­zah­ler des Land­krei­ses Bay­reuth, da der Ver­ur­sa­cher meist nicht mehr ermit­telt wer­den kann.

Samm­lung von Elektroaltgeräten

Die Samm­lung von Elek­tro­alt­ge­rä­ten durch pri­va­te Samm­ler ist gene­rell unzu­läs­sig. Nach dem Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­setz (Elek­troG) sind aus­schließ­lich die öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­gungs­trä­ger sowie die Her­stel­ler bzw. Ver­trei­ber zur Erfas­sung die­ser Gerä­te befugt.

Für den Fach­han­del gibt es sogar eine Rück­nah­me­pflicht: die­ser muss ab einer Ver­kaufs­flä­che für Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te von min­de­stens 400 qm beim Kauf eines neu­en Elek­tro­ge­rä­tes ein Alt­ge­rät der glei­chen Gerä­te­art unent­gelt­lich zurück­neh­men. Elek­tro­klein­ge­rä­te mit bis zu 25 cm Kan­ten­län­ge müs­sen sogar unab­hän­gig vom Kauf eines Neu­ge­rä­tes in haus­halts­üb­li­chen Men­gen kosten­los zurück­ge­nom­men werden.

Die gesam­mel­ten Alt­ge­rä­te wer­den über die Stif­tung Elek­tro-Alt­ge­rä­te Regi­ster (Stif­tung EAR) zurück­ge­nom­men und fach­ge­recht recycelt.

Umwelt­ge­rech­te Entsorgung

Der Land­kreis bie­tet ent­spre­chen­de Ent­sor­gungs­ein­rich­tun­gen an, bei denen alle Abfall­ar­ten fach­ge­recht ent­sorgt wer­den kön­nen. Sperr­müll und Elek­tro­alt­ge­rä­te kön­nen zudem kosten­los zur Abho­lung ange­mel­det werden.

Spen­den statt Wegwerfen

Was zu scha­de für den Abfall ist, kön­nen Sie einem Gebraucht­wa­ren­kauf­haus (z.B. Kauf­haus Regen­bo­gen, Rot­Kreuz-Laden) spen­den. Die­se neh­men Tex­ti­li­en, Schu­he, Bücher, Möbel und vie­les mehr an.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur fach­ge­rech­ten Abfall­ent­sor­gung sind auch im aktu­el­len Abfall­weg­wei­ser sowie im Inter­net unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all zu fin­den oder im Land­rats­amt Bay­reuth Tele­fon 0921 / 728 282 erhältlich.