GAL Bam­berg: „Rad­ver­kehr am Vor­de­ren Gra­ben in bei­den Rich­tun­gen erlaubt“

GAL will durch Fahr­bahn­mar­kie­rung die Ver­kehrs­la­ge kla­rer gestal­ten und entschärfen

Hät­ten Sie gewusst, dass der Vor­de­re Gra­ben von der Haupt­wach­stra­ße nach hin­ten zur Fleisch­stra­ße kei­ne Ein­bahn­stra­ße ist? Es ist aber so. Man hat also mit Gegen­ver­kehr zur rech­nen, wenn auch nur mit radeln­dem Gegen­ver­kehr, denn Kraft­fahr­zeu­gen ist die Fahrt in Gegen­rich­tung schon verboten.

Da vie­le Auto­fah­ren­de aber eben nicht erwar­ten, dass ihnen ein Ver­kehrs­teil­neh­mer mit Fahr­rad ent­ge­gen­kommt, fah­ren sie zu weit links, reagie­ren ver­är­gert und unwirsch oder drän­gen ihr Gegen­über sogar gefähr­lich an den Rand – sei es nun absicht­lich oder unab­sicht­lich. Bürger*innen beob­ach­ten nicht sel­ten unschö­ne bis gefähr­li­che Szenen.

Die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on schlägt des­halb vor, durch eine Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn deut­lich zu machen, dass Rad­ver­kehr in die­sem Teil des Vor­de­ren Gra­bens in bei­de Rich­tun­gen gestat­tet ist. „Es scheint mehr Klar­heit an die­ser Stel­le nötig zu sein“, meint GAL-Stadt­rä­tin Ger­trud Leu­mer. „Damit kön­nen wir dann für weni­ger Kon­fron­ta­ti­on und mehr Mit­ein­an­der und Rück­sicht­nah­me sorgen.“