Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen „Am Glocken­gut“ kön­nen ein­ge­se­hen werden

Der Stadt­rat hat Ende Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res die Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung „Am Glocken­gut“ beschlos­sen. Sie wur­de inzwi­schen von der Regie­rung von Ober­fran­ken geneh­migt und ist ab sofort wirk­sam. Die dies­be­züg­li­chen Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Stadt­pla­nungs­amt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten (mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Erläu­te­run­gen zur Verfügung.

Glei­ches gilt auch für den vom Stadt­rat eben­falls Ende Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res als Sat­zung beschlos­se­nen Bebau­ungs­plan „Am Glocken­gut“. Auch er ist ab sofort in Kraft getre­ten und kann im Stadt­pla­nungs­amt mit wei­te­ren rele­van­ten Unter­la­gen ein­ge­se­hen werden.