Arbeits­kreis Evan­ge­li­sche Erneue­rung wer­tet Abschie­bung nach Afgha­ni­stan als Ver­stoß gegen die Mensch­lich­keit und ermu­tigt zum Kirchenasyl

Symbolbild Religion

Der Arbeits­kreis Evan­ge­li­sche Erneue­rung (AEE, Bay­reuth) beur­teilt die Abschie­bung von Geflüch­te­ten aus Afgha­ni­stan als Ver­stoß gegen die Mensch­lich­keit. Der AEE pro­te­stiert mit Blick auf die­sen Per­so­nen­kreis gegen Depor­ta­ti­on von Men­schen, die seit Jah­ren hier leben und arbei­ten, gegen den Ent­zug von Arbeits­ge­neh­mi­gun­gen, gegen die Kür­zun­gen von Lei­stun­gen, gegen die Rech­nungs­stel­lung an Geflüch­te­te für ihre Abschie­bung und gegen die Sper­re für Wiedereinreise.

Nach Ein­schät­zung des UNHCR und ande­rer Orga­ni­sa­tio­nen ist Afgha­ni­stan der­zeit weit davon ent­fernt, als Land zu gel­ten, das Sicher­heit an Leib und Leben für die dort Leben­den garan­tie­ren kann. Meh­re­re Mil­lio­nen Men­schen in Afgha­ni­stan sind im Inland und ins Aus­land auf der Flucht vor Gewalt.
Der AEE for­dert daher einen sofor­ti­gen Stopp der Abschie­bung von Geflüch­te­ten nach Afgha­ni­stan und ermu­tigt Kir­chen­ge­mein­den und klö­ster­li­che Gemein­schaf­ten, allen betrof­fe­nen Geflüch­te­ten Kir­chen­asyl zu gewäh­ren, für die alle Rechts­mit­tel aus­ge­schöpft wur­den und doch nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben wer­den sol­len. Zugleich bit­tet der AEE für afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ein Kir­chen­asyl auf­su­chen, eine zeit­na­he und erneu­te Über­prü­fung ihrer Fälle.

Der AEE ruft die kirch­li­chen Gemein­den und Deka­na­te auf, die loka­len Initia­ti­ven wie zum Bei­spiel die Mahn­wa­chen in Bam­berg und Regens­burg zu unter­stüt­zen und neue Mahn­wa­chen in baye­ri­schen Städ­ten und Dör­fern gegen die unmensch­li­chen Flü­ge nach Kabul einzurichten.

Begrün­dung:

Wir erin­nern unse­re deut­schen und euro­päi­schen Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger mit 2. Mose 22,20 dar­an, dass vie­le Fami­li­en in Deutsch­land und Euro­pa durch den Zwei­ten Welt­krieg Ver­trei­bung und Flucht erfah­ren haben. „Auch ihr seid Fremd­lin­ge (…) gewe­sen.“ Gera­de den Flücht­lings­fa­mi­li­en und ihren Nach­kom­men legen wir 2. Mose 23,9 ans Herz: „Die Fremd­lin­ge sollt ihr nicht bedrücken, denn ihr wisst um der Fremd­lin­ge Herz, weil auch ihr Frem­de wart.“ Allen ande­ren, deren Fami­li­en auf Grund von über 70 Jah­re Frie­den in unse­rem Land und in über­wie­gen­den Tei­len Euro­pas von Flucht ver­schont geblie­ben sind, legt der AEE Jesu Wort aus Mat­thä­us 25 ans Herz, dass der Men­schen­sohn sehr wohl auf die Unter­schei­dung zwi­schen Unter­las­sung von Hil­fe und Recht-Schaf­fen Wert legt. So wer­den die zur Fami­lie Got­tes gerech­net, die den Wil­len Got­tes tun. „Denn ich bin hung­rig gewe­sen und ihr habt mir zu essen gege­ben, ich bin dur­stig gewe­sen und ihr habt mir zu trin­ken gege­ben. Ich bin ein Frem­der gewe­sen und ihr habt mich auf­ge­nom­men. Ich bin nackt gewe­sen und ihr habt mich geklei­det. Ich bin krank gewe­sen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefäng­nis gewe­sen und ihr seid zu mir gekommen.“

Der AEE betrach­tet das Kir­chen­asyl im Fall der Abschie­bung von Geflüch­te­ten nach Afgha­ni­stan oder in EU-Län­der mit Men­schen­rechts­de­fi­zi­ten als christ­li­che Bei­stands­pflicht im Sin­ne einer Ulti­ma Ratio. Das Kir­chen­asyl dient dem Schutz der Geflüch­te­ten nicht nur im Sin­ne von Barm­her­zig­keit, son­dern auch in dem Bewusst­sein, dass Geflüch­te­te genau das glei­che Eben­bild Got­tes tra­gen wie Men­schen in Sicher­heit und Wohl­stand (1. Mose 1,27). Mit Blick auf die Bar­mer The­sen gilt es, mit dem Kir­chen­asyl das Recht von Geflüch­te­ten auf Unver­sehrt­heit und Wür­de zu ver­tei­di­gen, das in der Gott­eben­bild­lich­keit sei­ne Begrün­dung fin­det, auch wenn staat­li­che Stra­fen zu fürch­ten sind.

Fol­ge­run­gen:

Mit Blick auf das Ver­hält­nis von Staat und Kir­che begrüßt der AEE die Ent­schei­dung, dass Men­schen im Kir­chen­asyl die Lei­stun­gen laut LSG Mün­chen (Beschluss vom 11.11.2016 – L 8 AY 28/16 B ER) in und auch nach der Zeit des Kir­chen­asyls von staat­li­chen Ämtern bekom­men und kri­ti­siert alle staat­li­chen Wei­sun­gen, die eine Kür­zung von Lei­stun­gen für Kir­chen­asyl-Bedürf­ti­ge vor­se­hen. Aus Sicht des AEE brau­chen Men­schen, die sich in ein Kir­chen­asyl geflüch­tet haben, eine Per­spek­ti­ve zur erneu­ten Über­prü­fung ihres Falles.

Der AEE beklagt die Pra­xis eini­ger Staats­an­walt­schaf­ten in Bay­ern, die Ermitt­lun­gen gegen Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter (Pfar­re­rin­nen und Pfar­rer) von Ein­rich­tun­gen des öffent­li­chen Rechts (Kir­chen­ge­mein­den) anstren­gen, die Kir­chen­asyl gewäh­ren. Dass über 90% der Men­schen im Kir­chen­asyl im Nach­hin­ein aner­kannt wor­den sind, soll­te die­se Staats­an­walt­schaf­ten zur Zurück­hal­tung hin­sicht­lich ihrer Ermitt­lungs­pra­xis mah­nen. Der AEE begrüßt, dass in wei­ten Tei­len Bay­erns das Kir­chen­asyl ohne Vor­er­mitt­lun­gen gedul­det wird. Er bedau­ert die Ein­schüch­te­rungs­pra­xis, wie sie bei Ermitt­lun­gen über­wie­gend in Ober- und Mit­tel­fran­ken beob­ach­tet wurde.

Der AEE for­dert, dass die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung bei den Wohl­fahrts­ver­bän­den ver­blei­ben soll, da deren Arbeit bis­her aus­ge­zeich­net den Betrof­fe­nen gedient hat. Um des sozia­len Frie­dens wil­len ist davor zu war­nen, die­se Insti­tu­tio­nen in eine finan­zi­el­le Schief­la­ge zu brin­gen. Der AEE dringt dar­auf, Asyl­fra­gen um der Not­lei­den­den wil­len aus dem poli­ti­schen Wahl­kampf her­aus­zu­hal­ten. Jede Par­tei, die ver­sucht, Wäh­ler­stim­men auf Kosten von Geflüch­te­ten und hel­fen­den Ein­rich­tun­gen zu gewin­nen, soll­te mit dem Wider­stand der Kir­chen rechnen.

Für den Arbeits­kreis Evan­ge­li­sche Erneuerung
Bay­reuth, 20. April 2017
Pfar­re­rin Anne-Kath­rin Kapp-Klein­ei­dam und Pfar­rer i. R. Hans-Wil­li Büttner