Jugend­li­cher ver­letzt Kind schwer

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

LAND­KREIS BAY­REUTH. Mit schwe­ren Ver­let­zun­gen muss­te am frü­hen Sonn­tag­abend des 9. April 2017, ein sechs­jäh­ri­ger Jun­ge in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den. Wie die ersten Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erga­ben, dürf­te ein 15 Jah­re alter Nach­bars­jun­ge für die Ver­let­zun­gen ver­ant­wort­lich sein. Der Jugend­li­che wur­de am Mon­tag­nach­mit­tag in einer Jugend­hil­fe­ein­rich­tung untergebracht.

Kurz vor 18 Uhr tauch­ten der Ver­letz­te und sein 15-jäh­ri­ger Beglei­ter in ihrem Wohn­ort bei einem Anwe­sen auf und baten um Hil­fe. Umge­hend setz­te der Bewoh­ner einen Not­ruf ab. Wäh­rend der Sechs­jäh­ri­ge von Erst­hel­fern und dem Ret­tungs­dienst ver­sorgt wur­de, äußer­te der Jugend­li­che, dass ein Unbe­kann­ter dem Kind die Ver­let­zun­gen am Rücken und am Hals zuge­fügt habe. Erste umfang­rei­che Fahn­dungs­maß­nah­men erbrach­ten dahin­ge­hend aber kei­ner­lei Erkennt­nis­se. Auch ein Tat­ort konn­te zunächst nicht loka­li­siert wer­den. Des­halb kam ein Poli­zei­hund zum Ein­satz, wel­cher auf einer Wie­se ent­spre­chen­de Spu­ren fest­stel­len konnte.

Noch am Abend nah­men Beam­te der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth vor Ort die Ermitt­lun­gen wegen eines Gewalt­de­likts auf. Wie sich hier­bei her­aus­kri­stal­li­sier­te, war wohl der 15-Jäh­ri­ge selbst für die Ver­let­zun­gen des Kin­des ver­ant­wort­lich. Er wur­de des­halb vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Die Klä­rung aller wei­te­ren Umstän­de ist Gegen­stand der auf Hoch­tou­ren lau­fen­den Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth. Der Sechs­jäh­ri­ge befin­det sich nach einer Ope­ra­ti­on auf dem Weg der Besserung.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­de der 15-Jäh­ri­ge in eine Jugend­hil­fe­ein­rich­tung gebracht.