Erläu­te­run­gen des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zum The­ma Bezirks­kli­ni­kum Obermain

Infor­ma­tio­nen zu den Zustän­dig­kei­ten bei den geplan­ten Struk­tur­ver­än­de­run­gen beim Bezirks­kli­ni­kum Obermain

Die vom Bezirk Ober­fran­ken geplan­ten Struk­tur­än­de­run­gen sehen unter ande­rem eine Auf­ga­be der ope­ra­ti­ven Ver­sor­gung (Ortho­pä­die und Tho­ra­x­chir­ur­gie) am Stand­ort Ebens­feld vor. Da nach der Baye­ri­schen Bezirks­ord­nung die Bezir­ke nur den Sicher­stel­lungs­auf­trag im Bereich der Psych­ia­trie und Neu­ro­lo­gie haben, kann der Bezirk Ober­fran­ken die in Kut­zen­berg vor­ge­hal­te­nen ope­ra­ti­ven Fächer Tho­ra­x­chir­ur­gie und Ortho­pä­die auf­ge­ben, ohne dass davon sein Sicher­stel­lungs­auf­trag berührt wäre. Dies ist die allei­ni­ge Ent­schei­dung des Trä­gers (Bezirk Ober­fran­ken). Die­se Ent­schei­dung ist von der Zustim­mung weder des baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums noch des Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schus­ses abhän­gig und kann von bei­den auch nicht beein­flusst werden.

Wenn im Gefol­ge die­ser Ent­schei­dung des Bezirks Ober­fran­ken Ände­run­gen des Kran­ken­haus­plans wie zusätz­li­che Plan­bet­ten oder Fach­rich­tun­gen an einem ande­ren Kran­ken­haus erfor­der­lich wer­den, wird der Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss befasst. Mit wel­chen Fra­gen im kon­kre­ten Fall der Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss zu befas­sen ist, steht der­zeit aller­dings noch nicht abschlie­ßend fest.

Denn zur Fra­ge, an wel­chen Kran­ken­häu­sern die bis­her am Stand­ort Ebens­feld behan­del­ten Pati­en­ten in Zukunft ver­sorgt wer­den sol­len, lie­gen dem Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um zwar nun ver­schie­de­ne, kon­kur­rie­ren­de Anträ­ge vor – näm­lich ein gemein­sa­mer Antrag der Gesund­heits­ein­rich­tun­gen des Bezirks Ober­fran­ken, Bezirks­kli­ni­kum Ober­main, der gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft des Land­krei­ses Bam­berg mbH und der Sozi­al­stif­tung Bam­berg einer­seits sowie ein Antrag der REGIO­MED Kli­ni­ken ande­rer­seits. Bei­de vor­lie­gen­den Anträ­ge sind durch die Antrag­stel­ler jedoch noch zu konkretisieren.

Ein sol­ches Vor­ge­hen ist in der­ar­ti­gen Fäl­len für alle Kran­ken­häu­ser in Bay­ern üblich. Vor­aus­sicht­lich wer­den im baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um Gesprä­che auf Fach­ebe­ne mit den Kran­ken­haus­trä­gern zu füh­ren sein. Wenn die Anträ­ge ent­schei­dungs­reif sind (das heißt, wenn alle für eine Ent­schei­dung erfor­der­li­chen Fak­ten auf dem Tisch lie­gen und alle offe­nen Fra­gen geklärt wur­den), sind die Anträ­ge dem Baye­ri­schen Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss zur Bera­tung vorzulegen.

Die näch­ste Sit­zung des Baye­ri­schen Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schus­ses ist im Mai. Ob in die­ser Sit­zung bereits eine abschlie­ßen­de Ent­schei­dung über die Anträ­ge getrof­fen wer­den kann, hängt davon ab, ob es bis dahin gelingt, die noch offe­nen Fra­gen zu klären.

Für die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter am Stand­ort Ebens­feld sind die Pla­nun­gen des Bezirks Ober­fran­ken ver­ständ­li­cher­wei­se mit Sor­gen und Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den. Hier­zu hat Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Denz­ler aller­dings ver­si­chert, dass sich der Bezirk aus­drück­lich zum Stand­ort Kut­zen­berg bekennt. Außer­dem hat er mehr­fach die Besitz­stands­wah­rung für die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zugesichert.

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um kann im Rah­men der Kran­ken­haus­pla­nung und ‑för­de­rung kei­nen Ein­fluss auf die arbeits­platz­re­le­van­ten Aus­wir­kun­gen auto­nom getrof­fe­ner Trä­ger­ent­schei­dun­gen neh­men. Die am Stand­ort Kut­zen­berg not­wen­di­gen Inve­sti­tio­nen wird der Frei­staat Bay­ern selbst­ver­ständ­lich im Rah­men der für Kran­ken­haus­bau­maß­nah­men gel­ten­den Bestim­mun­gen finan­zi­ell unter­stüt­zen. Aller­dings müs­sen die bis­lang vor­ge­leg­ten Bau­pla­nun­gen vor dem Hin­ter­grund der geän­der­ten Über­le­gun­gen des Bezirks noch ein­mal über­prüft und ent­spre­chend ange­passt werden.