Tep­pich­rei­ni­gung zu hor­ren­den Prei­sen – Die Poli­zei mahnt zur Vorsicht

Symbolbild Polizei

(ots) – In den ver­gan­ge­nen Tagen zahl­te eine 70-jäh­ri­ge Geschä­dig­te aus dem Land­kreis Ans­bach einer Tep­pich­rei­ni­gungs­fir­ma meh­re­re zehn­tau­send Euro für Tep­pich­rei­ni­gung und Rei­ni­gung der Woh­nung wegen angeb­li­chem Mot­ten­be­fall. Die Poli­zei mahnt bei sol­chen Ange­bo­ten zur Vorsicht.

Am Mon­tag ver­gan­ge­ner Woche (20.03.17) fiel der Dame eine Post­wurf­sen­dung in die Hän­de, die kom­pe­ten­te Tep­pich­rei­ni­gung ver­sprach. Nach einem Anruf erschien ein Ehe­paar (30 und 36), wel­ches der Frau für die Rei­ni­gung von zehn Tep­pi­chen ein Ange­bot über 4.000 Euro unterbreitete.

Wäh­rend des Gesprächs wur­den dann auch Pol­ster­mö­bel und Gar­di­nen abge­klopft, wobei aus Kis­sen und Vor­hän­gen angeb­li­che klei­ne wei­ße Mot­ten­ei­er fie­len. Der 70-Jäh­ri­gen wur­de dar­auf­hin ange­bo­ten, auch ihre von „Mot­ten“ befal­le­nen Möbel für einen wei­te­ren vier­stel­li­gen Betrag zu reinigen.

Bei einem zwei­ten Besuch, eini­ge Tage spä­ter, bot das Paar an, die gesam­te Woh­nung von dem „Schäd­lings­be­fall“ zu rei­ni­gen, da in allen Zim­mern sol­che „Eier“ zu fin­den sei­en. Schon fast in Panik über die­sen Insek­ten­be­fall, erklär­te sich die Bewoh­ne­rin bereit, einen fünf­stel­li­gen Betrag für die Gesamt­rei­ni­gung der Woh­nung, die auch durch­ge­führt wur­de, zu bezah­len. Bei einem drit­ten Besuch über­re­de­te das Paar die 70-Jäh­ri­ge, mit­ge­brach­te neue Tep­pi­che für 20.000 Euro zu kaufen.

Nach­dem der Frau nun lang­sam Beden­ken ob der Serio­si­tät des Geschäfts kamen, ver­stän­dig­te sie die Polizei.

Das Ehe­paar konn­te schließ­lich bei der Rück­ga­be der gerei­nig­ten Tep­pi­che am Mon­tag, 27.03.17, vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den. Bei den angeb­li­chen Mot­ten­ei­ern han­del­te es sich um von dem Paar eigens ver­streu­te Reis­kör­ner und Mücken­lar­ven aus dem Ang­ler­be­darf. Ob die gekauf­ten Tep­pi­che wirk­lich den genann­ten Wert haben, muss noch ein Gut­ach­ten zei­gen. Die Kri­po ermit­telt wegen des Ver­dachts des Betrugs.

Die Ans­ba­cher Kri­mi­nal­po­li­zei bit­tet even­tu­ell wei­te­re Geschä­dig­te sol­cher „Rei­ni­gungs­prak­ti­ken“, sich beim Kri­mi­nal­dau­er­dienst Mit­tel­fran­ken unter der Tele­fon­num­mer 0911 2112–3333 zu melden.

Die Poli­zei mahnt bei der­ar­ti­gen Geschäf­ten zur Vor­sicht und regt an, sich meh­re­re Ange­bo­te ein­zu­ho­len, bezie­hungs­wei­se vor Annah­me eines Ange­bots oder bei den Ver­hand­lungs­ge­sprä­chen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder Per­so­nen des Ver­trau­ens hinzuzuziehen.