Leser­brief zur Pla­nung der West­um­fah­rung von Neun­kir­chen am Brand

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Nach Mei­nung des BUND Natur­schutz (BN) hat der Frei­staat bei sei­ner durch Neun­kir­chen füh­ren­den St 2243 ein ein­zi­ges Pro­blem: die Stra­ße ist nicht mit belie­bi­gen Fahr­zeu­gen nach StV­ZO bis zur Höhe von 4,00m zu befah­ren. LKW höher als 3,20m, wer­den durch Ein­schrän­kun­gen aus­ge­bremst. Der Markt hat einen histo­ri­schen Orts­kern und die St 2243 ver­läuft durch Tore und die höhen­be­gren­zen­de Durch­fahrt bei der ehe­ma­li­gen Klo­ster­schu­le. Die Begrün­dung der Befür­wor­ter einer Umfah­rung stützt sich auf die­sen, die Regel nicht erfül­len­den Punkt. Aller­dings wer­den bun­des­weit Umfah­run­gen für klei­ne Orte erst bei 9.000 Kfz/​24h (DTV) für erfor­der­lich gehal­ten. Auch der Güter­ver­kehr muss grö­ßer als 25 % sein; bei­des wird in Neun­kir­chen nicht erreicht: das Schwer­ver­kehrs­auf­kom­men (Kfz grö­ßer 3,5t) auf der Erlan­ger Stra­ße beträgt nur knapp 6 % (270 LKW/​24h), wobei die gro­ßen Last­zü­ge eine klei­ne Unter­men­ge davon sind. Daher kann für Neun­kir­chen a. Brand nicht von einem öffent­li­chen Inter­es­se aus­ge­gan­gen wer­den. Auch die Argu­men­ta­ti­on, der Bür­ger­ent­scheid 2013 habe eine brei­te Zustim­mung der Bevöl­ke­rung gezeigt, ist falsch: Bei die­ser Abstim­mung wur­de nur über den Ein­satz von Gemein­de­mit­teln zur Beschleu­ni­gung der Pla­nungs­un­ter­la­gen­er­stel­lung ent­schie­den, und hier befür­wor­te­ten ledig­lich 25 % den Ein­satz sol­cher Mit­tel, ca. 20% der Wahl­be­rech­tig­ten woll­ten hier­für kein Gemein­de­geld aus­ge­ben – über 50% ent­hiel­ten sich.

Die Unfall­zah­len lie­fern eben­falls kei­ne Legi­ti­ma­ti­on für eine Umfah­rung. Die Pla­nungs­un­ter­la­gen zei­gen, dass es in sechs Jah­ren (1.1.2010 – 31.12.2015) im Bereich der Orts­durch­fahrt kei­ne schwe­ren Ver­kehrs­un­fäl­le mit Schwer­ver­letz­ten oder gar mit Todes­fol­ge gab. Unfäl­le ereig­ne­ten sich statt­des­sen gehäuft vor allem nörd­lich von Neun­kir­chen auf der St 2243 auf­grund über­höh­ter Geschwin­dig­keit, wie sie dann lei­der auch wie­der für die Umfah­rung zu erwar­ten sind.

Befür­wor­ter der durch sen­si­ble Natur­be­rei­che geplan­ten Stra­ße begrün­den die­se u.a. mit der For­de­rung nach Umwelt­ge­rech­tig­keit. Der Begriff stammt aller­dings aus der Urba­ni­stik gro­ßer aus­län­di­scher Städ­te, wo z.B. Pro­duk­ti­ons­stät­ten und Stadt­au­to­bah­nen oft­mals nahe von Wohn­ge­bie­ten sozi­al Benach­tei­lig­ter ent­stan­den, und die­se gesell­schaft­li­che Ungleich­be­hand­lung ent­spre­chen­de Aus­gleichs­maß­nah­men ver­lang­te. Die Situa­ti­on in Neun­kir­chen ist so wohl eher nicht ein­zu­ord­nen. Neben dem Schutz­gut Mensch ist hier das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz maß­ge­bend. Mehr denn je liegt heu­te der Fokus dar­auf, Alter­na­ti­ven zu fin­den, um dro­hen­den Boden­ver­lust zu ver­mei­den, bevor auf Kul­tur­land zuge­grif­fen wird, das sich zudem in bäu­er­li­chem Besitz und land­wirt­schaft­li­cher Nut­zung befin­det. Aktu­ell beträgt der Flä­chen­ver­brauch für Sied­lungs- und Ver­kehrs­zwecke in Bay­ern 13,1 Hekt­ar täg­lich – Bay­ern bleibt hier wei­ter­hin Spit­zen­rei­ter unter den alten Bun­des­län­dern. Die Ein­wen­dung der BN-Lan­des­fach­ge­schäfts­stel­le Bay­ern, gemein­sam mit der Kreis­grup­pe Forch­heim und der Orts­grup­pe Neun­kir­chen a.Br. zeigt, dass die Pla­nung in hohem Maß gegen gel­ten­des Natur­schutz­recht ver­stößt, ins­be­son­de­re gegen das Arten­schutz­recht, z.B. bei Vögeln, Fle­der­mäu­sen, dem Biber und diver­sen Amphibien.

Aller­dings befür­wor­tet der BN, dass Anlie­gern an betrof­fe­nen Stra­ßen­zü­gen gehol­fen wer­den muss – Bela­stun­gen sind deut­lich abzu­sen­ken. Hier­für lie­gen seit lan­gem Vor­schlä­ge ‚vor­bei am histo­ri­schen Orts­kern’ beim Markt Neun­kir­chen – bis­her jedoch igno­riert. Die auf die Behör­den des Frei­staats aus­ge­üb­ten Ein­flüs­se der ört­li­chen Poli­tik haben dazu geführt, dass die Suche nach mach­ba­ren Alter­na­ti­ven als eher man­gel­haft zu beur­tei­len ist – aus Sicht des BN ein gro­ber Planungsfehler.

Bern­hard Birnfeld
1. Vorsitzender
BUND Natur­schutz in Bay­ern e.V. Orts­grup­pe Neun­kir­chen am Brand und Umgebung