War­nung vor gefälsch­ten Abmahnungen

Symbolbild Polizei

Emp­fän­ger sol­len Soft­ware von Ado­be ille­gal ver­wen­det haben

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt vor einer neu­en Masche mit angeb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen. In einer E‑Mail wird behaup­tet, die Emp­fän­ger hät­ten ille­gal die Soft­ware „Ado­be Pho­to­shop CS 6 – Master Coll­ec­tion“ her­un­ter­ge­la­den. „Die­se Abmah­nun­gen sind ein­deu­tig gefälscht“, sagt Tat­ja­na Halm, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Zah­lungs­auf­for­de­run­gen stam­men auch nicht wie ange­ge­ben von der Rechts­an­walts­kanz­lei Wal­dorf From­mer aus München.

Die Betrof­fe­nen sol­len eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben und rund 4000 Euro Stra­fe zah­len. Wei­te­re Unter­la­gen wür­den sich in einer ange­häng­ten Datei befin­den. „Ver­brau­cher soll­ten die­sen Anhang auf kei­nen Fall anklicken“, warnt Tat­ja­na Halm. Die Gefahr sol­cher E‑Mails ist nicht zu unter­schät­zen. „Die Anhän­ge ent­hal­ten mög­li­cher­wei­se Schad­soft­ware, mit deren Hil­fe Pass­wör­ter oder sogar Kon­to­da­ten vom PC oder Smart­phone gestoh­len wer­den kön­nen“, betont die Juri­stin. Nut­zer soll­ten die­se Mails des­halb am besten sofort löschen. Um Pro­ble­men vor­zu­beu­gen, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, wirk­sa­me Spam­fil­ter sowie Anti­vi­ren­pro­gram­me zu instal­lie­ren und die­se aktu­ell zu hal­ten. Bei Fra­gen zu dubio­sen For­de­run­gen hel­fen die Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wei­ter. Im Fal­le einer ech­ten Abmah­nung wegen eines Urhe­ber­rechts­ver­sto­ßes kön­nen sich Ver­brau­cher für eine recht­li­che Prü­fung an die Online-Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le wen­den (www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de).“