MdB Andre­as Schwarz: Ent­la­stung für klei­ne Betrie­be und Selbst­stän­di­ge – Sofort­ab­schrei­bung steigt auf 800 Euro

In die­ser Woche konn­te die Gro­ße Koali­ti­on auf Initia­ti­ve der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on eine Eini­gung über die Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter erzie­len. „Es geht um Büro­kra­tie­ab­bau. Die Eini­gung ent­la­stet unse­re Hand­werks­be­trie­be, Selbst­stän­di­ge und klei­ne Mit­tel­ständ­ler in der Regi­on“, erklärt der Bam­berg-Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz.

Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter sind zum Bei­spiel Werk­zeu­ge oder Drucker, Kaf­fee­ma­schi­nen und son­sti­ge klei­ne­re Gerä­te fürs Büro. Bis­her gab es bei der Abschrei­bung eine Ober­gren­ze von 410 Euro. „Die­ser Schwel­len­wert stam­me aus dem Jahr 1964, also noch aus der Zeit der Schreib­ma­schi­nen“, so der SPD-Poli­ti­ker. Daher sei die Anpas­sung drin­gend erfor­der­lich, um gering­wer­ti­ge Güter der heu­ti­gen Zeit schnel­ler abschrei­ben zu können.

Bei Gütern über 410 Euro kam bis­lang nur eine umständ­li­che Abschrei­bung über meh­re­re Jah­re in Betracht. Die­se koste­te beson­ders klei­ne­re Betrie­be Zeit und im Fal­le der Beauf­tra­gung eines Steu­er­be­ra­ters auch Geld. Ab dem 1. Janu­ar 2018 soll die neue Rege­lung grei­fen. „Smart­phones oder Tablets sind aus dem All­tag vie­ler Betrie­be kaum mehr weg­zu­den­ken. Das ist eine ech­te Büro­kra­tie-Erleich­te­rung und setzt Anrei­ze für mehr Inve­sti­tio­nen in die digi­ta­le Aus­stat­tung“, so der Schwarz abschließend.