„Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter“: IHK begrüßt Anhe­bung der Abschrei­bungs­gren­ze von 410 auf 800 Euro

Wich­ti­ger Schritt zu weni­ger Bürokratie

Uni­on und SPD haben sich nach jah­re­lan­gem Streit auf Steu­er­ent­la­stun­gen für den Mit­tel­stand geei­nigt: Ab dem 1. Janu­ar 2018 sol­len Betrie­be Büro­ma­te­ri­al wie Tele­fo­ne, Schreib­ge­rä­te oder Kaf­fee­ma­schi­nen nicht mehr nur bis 410 Euro, son­dern bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschrei­ben können.

IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Chri­sti Degen: „Mit der höhe­ren Gren­ze für die soge­nann­ten ‚Gering­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­ter‘ hat die Poli­tik eine wich­ti­ge For­de­rung zum Büro­kra­tie­ab­bau auf den Weg gebracht, auch wenn wir uns eine Anhe­bung auf 1.000 Euro gewünscht hät­ten.“ Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth hat sich gemein­sam mit den ande­ren baye­ri­schen Kam­mern auf Fach- und Mini­ster­ebe­ne inten­siv für die Erhö­hung der Gren­ze ein­ge­setzt, so etwa kürz­lich bei Staats­mi­ni­ster Dr. Mar­kus Söder und Staats­mi­ni­ste­rin Ilse Aigner.

Eine grund­sätz­li­che Eini­gung auf eine Anhe­bung der Schwel­le hat­ten Uni­on und SPD schon Mit­te Febru­ar erzielt, strit­tig war aber noch der genaue Betrag. Letzt­mals wur­de der Schwel­len­wert zur Sofort­ab­schrei­bung soge­nann­ter Gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter im Jahr 1964 ange­ho­ben. „Es ist höch­ste Zeit, dass der völ­lig ver­al­te­te GWG-Schwel­len­wert nach über 50 Jah­ren wie­der an die betrieb­li­chen Rea­li­tä­ten ange­passt wird. Mit dem Abbau büro­kra­ti­scher Hemm­nis­se geht eine Stei­ge­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit unse­rer Unter­neh­men ein­her“, so IHK-Prä­si­dent Heri­bert Trunk.