Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Gewer­be­stand­ort Nordring“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 13. März, die Ent­wür­fe für die Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung und den Bebau­ungs­plan „Gewer­be­stand­ort Nord­ring“ samt wei­te­rer Fach­gut­ach­ten und umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 13. April im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. Ober­ge­schoss), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Nach­dem der Neu­bau der Gra­ser­schu­le am Stand­ort zwi­schen den Gebäu­den des Bezirks­kran­ken­hau­ses und dem Lärm­schutz­wall am Nord­ring bei einem Bür­ger­ent­scheid im März ver­gan­ge­nen Jah­res abge­lehnt wur­de, erge­ben sich für die Flä­che grund­sätz­lich neue Nut­zungs­mög­lich­kei­ten. Im Amt für Wirt­schafts­för­de­rung, im Grund­stücks­amt und im Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth kön­nen Gewer­be­trei­ben­den, die an einer Neu­an­sied­lung, Betriebs­ver­la­ge­rung oder Expan­si­on inner­halb oder nach Bay­reuth inter­es­siert sind, nur noch sel­ten geeig­ne­te Grund­stücke ver­mit­telt wer­den, da kaum mehr klas­si­sche Gewer­be­flä­chen zur Ver­fü­gung stehen.

Der frag­li­che Stand­ort eig­net sich aus stadt­pla­ne­ri­scher Sicht auf­grund der ver­kehrs­gün­sti­gen Lage am Nord­ring und der hete­ro­ge­nen Nut­zungs- und Sied­lungs­struk­tu­ren im Umfeld für die Ansied­lung nicht stö­ren­den Gewer­bes. Kon­kret beab­sich­tigt ein Inter­es­sent, an die­sem Stand­ort eine hoch­wer­ti­ge Büro­nut­zung für die Berei­che Pro­dukt- und Pro­zess­ent­wick­lung sowie Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie umzu­set­zen. Mit den Bau­leit­plan­ver­fah­ren sol­len die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Ansied­lung nicht stö­ren­den Gewer­bes geschaf­fen wer­den. Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat in sei­ner jüng­sten Sit­zung Ende Febru­ar der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Es besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.