MdB Andre­as Schwarz zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am 8. März

Signal für Gleich­stel­lung durch Entgelttransparenzgesetz

Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am 8. März weist der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz auf die immer noch bestehen­de Lohn­lücke zwi­schen Män­nern und Frau­en hin. „Glei­cher Lohn für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit? – Das soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, ist aber bei wei­tem noch nicht der Fall“, so Schwarz. Nach wie vor lie­gen die durch­schnitt­li­chen Brut­to­stun­den­löh­ne von Frau­en in Deutsch­land um 21 % nied­ri­ger als die von Män­nern. „Das ist unge­recht und beschä­mend“, empört sich der Bam­berg-Forch­hei­mer Bundestagsabgeordnete.

Der Inter­na­tio­na­le Frau­en­tag bestärkt die Sozi­al­de­mo­kra­tin­nen und Sozi­al­de­mo­kra­ten all­jähr­lich im Kampf für die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter. „Hier wol­len wir mit dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz ein wich­ti­ges Signal set­zen“, so Schwarz. „Um die Lohn­lücke zu schlie­ßen, braucht es gesetz­li­che Maß­nah­men. Des­halb wer­den wir den Gesetz­ent­wurf, den Manue­la Schwe­sig nach har­ten Ver­hand­lun­gen im Koali­ti­ons­aus­schuss vor­ge­legt hat, jetzt im Par­la­ment bera­ten und durch­set­zen. Das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz soll noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode ver­ab­schie­det werden.“

Der Gesetz­ent­wurf sieht unter ande­rem einen indi­vi­du­el­len Aus­kunft­an­spruch in Betrie­ben mit mehr als 200 Beschäf­tig­ten vor. Damit sol­len bis zu 14 Mio. Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer das Recht erhal­ten, zu erfah­ren, wie sie im Ver­gleich zu ihren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die einer glei­chen oder gleich­wer­ti­gen Tätig­keit nach­ge­hen, bezahlt wer­den. Lage­be­richts­pflich­ti­ge Unter­neh­men mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten müss­ten zudem künf­tig regel­mä­ßig über den Stand der Gleich­stel­lung und der Ent­gelt­gleich­heit berichten.

Andre­as Schwarz weiß um die Rücken­deckung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich in zahl­rei­chen Gesprä­chen in sei­nem Wahl­kreis Bam­berg und Forch­heim zu dem The­ma Gleich­stel­lung geäu­ßert haben: „Über 80 Pro­zent der deut­schen Bevöl­ke­rung fin­den den Lohn­un­ter­schied zwi­schen Frau­en und Män­nern empö­rend und ungerecht.“

Trans­pa­renz in den Unter­neh­men her­zu­stel­len sei eine Grund­vor­aus­set­zung für die Bekämp­fung von Lohn­dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Geschlechts, führt der Abge­ord­ne­te aus. „Beschäf­tig­te mit einem indi­vi­du­el­len Aus­kunfts­recht aus­zu­stat­ten und die Unter­neh­men durch die­ses Gesetz in die Pflicht zu neh­men, ist ein wich­ti­ges Signal und ein gelun­ge­ner Auf­takt für wei­te­re gesetz­li­che Initia­ti­ven in der näch­sten Legis­la­tur­pe­ri­ode. Dafür will ich kämp­fen, nicht zuletzt auch für die beruf­li­che Zukunft mei­ner klei­nen Tochter.“